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Sybille Berg - Räte! Lasst Herrn Blocher müssig gan!


Lange haben die Schriftsteller im Land zur Politik geschwiegen. Nun hat Sibylle Berg in ihrer Kolumne im Kulturmagazin der Basler Zeitung Roger Köppel beherzt erwidert. Anlass für den Facts 2.0-User uertner, den Räten die Abwahl des Herrlibergers zu empfehlen.

von Giorgio Vittorio Girardet

Schade nur: Wer sich nicht wehrt, stirbt aus. Das ist Evolution. Dann halt, sagen die Schweizer Damen, wozu brauchen wir ein Wahlrecht, wir sind ja nicht mehr als aus Unwissenheit linkswählende Prostituierte; dann halt, sagt der gemeine Schweizer und überlässt sein Land Rechtsreaktionären; dann halt, sagt das Land, ehe es verschwindet, wie der Neandertaler, Helgoland und die Monarchie. Es hat eben alles seine Zeit. Dass der Klügere gewinnt, ist ein Gerücht, in Umlauf gebracht, um die Menschen zu trösten. (Sibylle Berg, November 2007)

Verehrte Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung,

Ein Wehklagen ging durch das Feuilleton des Landes, dass sich unsere Schriftstellerinnen und Schriftsteller nicht mehr zu politischen Fragen äussern wollten. Nun ist es aus Sibylle Berg in heiligem Zorn hervorgebrochen. Der Ausruf einer Frau und Schriftstellerin, die noch kein Werkjahr einer öffentlichen Körperschaft in Anspruch genommen hat, die bis auf einen Druckkostenbeitrag der Pro Helvetia aus eigenen Kräften schreibt und dichtet, verdient gehört, ja bedacht zu werden. Frau Berg, eine aus der DDR geflohene Deutsche, hat seit über einem Jahrzehnt ihren Wohnsitz in Zürich aufgeschlagen. Es ist der Aufschrei einer Patriotin. In einer Republik verdienen Frauen gehört zu werden, das wusste der Athener Aristophanes mit seiner „Lysistrata“. Die römische Republik nahm gar aus der Empörung über die Schändung der Lucretia ihren Anfang und auch unsere Eidgenossenschaft wäre nicht in das Licht der Geschichte getreten, hätte nicht die Stauffacherin ihren Gatten beraten und zur Tat ermutigt.

Sie, die eidgenössischen Räte, die vielverhöhnte „classe politique“, bestellen am kommenden Mittwoch unseren Bundesrat. Dies ist ihr grosses Privileg - im Krieg den General und im Frieden die oberste Landesbehörde zu bestellen. Sie tun dies nach dem Buchstaben der Verfassung, die von keinen Parteien weiss, die keinen Fraktionszwang, keine Instruktion der Räte und schon gar keine „Zauberformel“ kennt. Jeder einzelne vor seinem Gewissen, in alleiniger Verantwortung vor der Geschichte unseres Landes, jenes Hauses gemeinsamer Traditionen, das der Ratsjüngste Lukas Reiman (SVP, SG) in seiner Rede zur Sessionseröffnung plastisch evoziert hat.

Wir haben zwei Traditionsebenen in unserem gemeinsamen Haus: eine jüngere des Bundesstaates von 1848, die auf einer älteren in die Jahre um 1400 zurückreichende Tradition republikanischer Staatskunst aufgepfropft ist. Wir hätten grossartige Institutionen, meint Beat Kappeler, aber oft sei uns die Disziplin abhanden gekommen, sie recht zu gebrauchen. Und welch eigentümliche Anforderungen stellen wir an einen Bundesrat! Ein Bundesrat soll die Dossierkenntnis von drei bis vier „normalen“ Ministern haben, er soll ein Siebtel Premierminister und ein Siebtel Staatspräsident sein. Zudem soll jeder Bundesrat sich um alle Regierungsgeschäfte seiner Kollegen kümmern und gegen aussen die Meinung des Kollegiums vertreten, als wäre es seine eigene. Es gibt keine Instanz im Staat, welche einen Bundesrat rügen, massregeln kann, kein Misstrauensvotum während der Legislatur kann ihn stoppen, kein verfassungsmässiges Abwahlverfahren ist vorgesehen. Nur Personen, deren Integrität über die Parteigrenzen hinaus unbestritten ist, sind geeignet und fähig dieses komplexe Amt zu bekleiden. Ja - unsere Tradition ging so weit, den gewählten Bundesräten den Zeitpunkt ihres Rücktritts offen zu lassen. Seit der letzten Legislatur haben wir mit letzterer Regel gebrochen. Die Bundesversammlung der letzten Legislatur beugte sich - wenn auch nur, wie der ehrenwerte Mörgeli richtig sagte, „mit Ächzen und Krächzen“ dem erpresserischen Diktat jener Partei, welche wie keine andere in unserem Land vorgibt, demokratisch das Volk zu vertreten, tatsächlich aber straff von oben geführt wird.

Gerne hätte ich damals mein Tagewerk ruhen gelassen und hätte den freudigen Einzug des Frischgewählten am Zürcher Bahnhof gesehen, wie es seit Bestehen unseres Bundesstaates eidgenössischer Brauch ist. Mit meinen Töchtern hätte ich in Zürich die Bahnhofstrasse gesäumt und ihnen den Mann gezeigt, den ich persönlich nicht sehr mag, der aber von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundesrat gekürt wurde und nun mit der Vertrauen der vielverhöhnten „classe politique“ ausgestattet in seine Magistratur im Dienste aller eintritt. Wir hätten ihn zur Schifflände begleitet und dem Schiff nachgewinkt, das den Blocher Christoph, den 104. Bundesrat des Bundesstaates von 1848, nach Herrliberg getragen hätte. Aber der Blocher Christoph pfiff auf dieses freudige Ritual republikanischer Tradition. Die schon gedruckten Karten seiner Zürcher Inaugurationsfeier, zu der er bei der Staatskanzlei eine Gästeliste deponiert hatte, wurden wieder eingestampft. Am fraglichen Festabend entstieg er in Herrliberg wie ein Mafioso mit Gattin einem Oldtimer und tauchte in den Bratwurstduft eines privaten Volksfestes ein, das die Gemeinde (deren Budget er zu einem Fünftel mit seinem damaligen Steueraufkommen bestritt) ihm zu Ehren ausgerichtet hatte. Und so beobachteten wir vor den Fernsehschirmen wie er – noch ganz Patron – heiter vor die Betriebsmusik seiner ehemaligen Untergebenen trat, und umgeben von Getreuen und Gefolgsleuten eigenhändig den von einem Untergebenen komponierten Bundesrat-Blocher-Marsch dirigierte. Grinsend gab er den Fernsehkameras zu Protokoll: „Heute geht’s halt um etwas rächts, nämlich um mich.“

Vom ersten Tag an signalisierte so der neue Bundesrat, dass er kein gewöhnlicher Bundesrat, keine eidgenössische Magistratsperson werden würde, dass er – entgegen aller Lippenbekenntnisse, die er im Vorfeld der Wahl abgegeben hatte – der „freche Siäch“ bleiben wolle, der Volkstribun, der er nun einmal sei. Die „aus Spargründen“ ausgeschlagene Inaugurationsfeier seines Standes erinnert an jenes Glas Most, das der Bauernlehrling Christoph Blocher an einem heissen Sommertag seinem Lehrmeister höhnisch vor die Füsse schüttete, weil es zu spät und zu knauserig gekommen war, wie sein Bruder Gerhard berichtet. Dieser Mann, dem seine Gattin einen ehernen Bullen in den Garten gestellt hat und einen Swimmingpool entworfen, der ihm die perspektivische Illusion vermittelt, im Zürichsee zu schwimmen, ist eine Naturgewalt, die sich nur schwer in den institutionellen Gefässen unseres Staatskunstwerks (Peter Glotz) kanalisieren lässt.

In der Geschichte der Eidgenossenschaft steht der Nationalrat Blocher einmalig da: kein Nationalrat hat so oft unter der Bundeshauskuppel die Sitzungen geschwänzt, keinem Nationalrat der Geschichte des Bundesstaates musste die vielverhöhnte „classe politique“ öfter die parlamentarische Immunität gewähren (drei Mal wegen Ehrverletzungsklagen) wie ihm. Kein anderer eidgenössischer Parlamentarier wurde je des dreisten Versuchs überführt, mit zweifacher Stimme zu stimmen. Kurzum, geschätzte Räte, er hat der Institution Parlament stets eine unverhohlene Verachtung entgegengebracht. Die Bundesräte sind für jeden Pfadfinder im Land Pflichtstoff, sie stellen Vorbilder dar. Ich möchte nicht als Pfadiführer jungen Menschen erklären müssen, wie es in einer geordneten Republik möglich ist, mit einem solchen parlamentarischen Lebenslauf in die oberste Landesbehörde zu gelangen.

Sie, geschätzte eidgenössische Räte, haben im Jahr 2003 „mit Ächzen und Krächzen“, wie der ehrenwerte Mörgeli am Radio sagte, diesen Mann in die erste Ratsstube unserer Republik gewählt, den Mann, der sich durch das Parlament geflegelt hat, in die gute Stube geholt. Für diesen Vorgang haben sie den schönen Erker „zum selbstbestimmten Rücktritt“ an unserem schönen Schweizerhaus abgebrochen und das Fresko „Zauberformel“ übertüncht, welches über Jahrzehnte das Rückgrat der politischen Stabilität in unserem Staatswesen bildete. Gewiss beide Gebäudeteile sind nicht Bestandteil der geschriebenen Verfassung, waren bloss „nice to have“. Wir haben sie nun nicht mehr. Dafür den Blocher in der guten Stube des schönen Schweizerhaus unserer Institutionen. Er würde dort, so das Kalkül jener damaligen hauchdünnen Mehrheit der Räte „ruhigen“, würde berechenbarer werden, könnte sich nicht mehr um seine Partei kümmern. Gerade der Freisinn folgte dieser These der disziplinierenden Wirkung unserer Institutionen auf den Berserker von Herrliberg.

Nach vier Jahren gilt es nun in aller Offenheit Bilanz zu ziehen: Der Bundesrat Blocher hat zielsicher alle Leitplanken touchiert, die es in unserem Staat zu touchieren gibt. Der Präsident des Ständerates Fritz Schiesser (FDP, GL) erinnerte den Magistraten an seine Pflicht zur Wahrhaftigkeit, sein Parteifreund Hans Hofmann (SVP, ZH) hatte als Präsident der staatspolitischen Kommission des Ständerates den Bundesrat Blocher gar an das in der Verfassung verbriefte Kollegialitätsprinzip zu erinnern, der Bundesrichter Giusep Nay musste verschiedentlich krause Ansichten des Zürcher Doktors beider Rechte zurechtrücken, der Bundespräsident als Staatsoberhaupt musste sich verschiedentlich von Äusserungen des Bundesrats Blocher distanzieren. Kurz: die Naturgewalt Blocher, der erfolgreiche Unternehmer und Oberst, hat bewiesen, er kann vieles. Den eidgenössischen Bundesrat kann er nicht.

Gibt es denn Mächte, die den Herrliberger bremsen, in die Schranken weisen können? Aus der Beobachtung seiner stets offenkundigen Körpersprache in der Fernseharena habe ich folgende politisch-moralischen Kräfte ausmachen können, vor denen der siegesgewohnte Unternehmer den Kopf einzieht. Da sind zum einen die Urgesteine der Arbeiterbewegung Otto Stich und Helmut Hubacher, zum anderen die Inland-Redaktion der NZZ. Als Otto Stich in freimütiger und träfer Weise die Messerstecher-Plakate der SVP im Jahre 1995 geisselte, war der Herrliberger für einige Tage geknickt. In der Konfrontation mit Hubacher erwartet er in einer Arena angespannt den Urteilsspruch des ergrauten Gegenspielers. Nun sind seine sozialdemokratischen Sparringpartner ergraut, die Inland-Redaktion der NZZ hat sich in der ganzen Auseinandersetzung um die GPK merkwürdig lau verhalten, wollte partout nicht die Alte Tante, die Hüterin des freisinnigen Tafelsilbers und der bundesstaatlichen Institutionen hervorkehren. Kurz vor der Wahl gewährte Martin Senti dem Justizminister gar ein wohlwollendes Interview unter dem Titel: „Es ist nicht meine Absicht, die Mitte zu schwächen“. Mit Verlaub, geschätzte Räte, das ist unverbindliches Vorwahlgesäusel. Nach dem 12. Dezember wird man im SVP-Generalsekretariat wieder auf das CVP-Logo sch… Mörgeli wird noch vor Jahresende mit kolumnistischen Leuchtraketen unliebsame FDP-Mitglieder dem Trommelfeuer der Weltwoche aussetzen, auf das dann die Kotpakete und Morddrohungen des enthemmten SVP-Pöbels folgen werden. Es gibt – nachdem die GPK in den Augen der Öffentlichkeit gescheitert ist – keine Gegenmacht im Staat, die dem derzeitigen Justizminister einen in seiner Physis ablesbaren Respekt einflösste.

Wenn sie nun, geschätzte Räte, diesem Manne wieder auf vier Jahre das Vertrauen aussprechen - ein Vertrauen wohlgemerkt, dass der ehrenfeste Glasson, der freisinnige Präsident der GPK, der ihn 2003 ins Amt wählte, für nicht mehr gerechtfertigt hält -, dann übernehmen Sie die Verantwortung für den weiteren Abbruch am Gehäuse unserer geschriebenen und ungeschriebenen Institutionen. Blocher wird, ermutigt durch das ihm erneut zugesprochene Vertrauen, weitere Leitplanken touchieren, wohl auch mutwillig durchbrechen - nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil dies in der Natur jenes Auftrags liegt, den der Herrliberger aus den Eingeweiden der Volksseele und vom Allmächtigen selbst empfangen hat. Der Vorrat an mutigen Männern und Frauen, die sich ihm, dem „Unternehmer in Chemie und Volkszorn“ (Adolf Muschg), in ihren institutionellen Rollen in den Weg stellen können, wird schwinden. Denn was der ehrenwerte Ehrabschneider Mörgeli vermag, hat er nicht nur an der unglücklichen Lucrezia Meier-Schatz, nein auch an Altbundesrat Kaspar Villiger vorexerziert.

Ein Justizminister, der sich mit keiner Silbe für die Geheimhaltung der Bundesratssitzungen eingesetzt hat, der in verantwortungsloser Weise in seinem Privatfernsehen die Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen portiert, bewegt sich vollends ausserhalb der Schranken, die er sich selber in seinem Amtseid gesetzt hat. Ein solcher Bundesrat zündelt im Haus unserer historisch gewachsenen Institutionen. FDP und CVP, die seit 1891 das gemeinsame Haus unseres Staatskunstwerks gehütet haben, müssen sich gut überlegen, wem sie die Bundesratsstube für weitere vier Jahre öffnen. Die FDP wird – wenn sie Blocher wählt – bis 2011 unter 10 Prozent Wähleranteil fallen. Sie wird nur noch eine von Filippo Leutenegger geführte, kravattierte Hilfstruppe der Blocherpartei sein, ein staatskundlicher Ballenberg.

In der urchigen Sprache der Alten Eidgenossen, welche um 1400 den Grundstein unserer republikanischen Staatskultur legten, würde das lauten: „Der Blocher hat Eid und Ehre übersechen, man soll ihn lassen müssig gan“. Christoph Blocher hat und wird noch Grosses für unser Staatswesen leisten, aber es liegt an der Staatsklugheit der eidgenössischen Räte, als der nach dem Buchstaben der Verfassung einzig legitimierten Instanz, vor Gott und der Geschichte die Geschicke des Landes in dieser Frage zu entscheiden, ihm einen Auftrag im Staatsganzen zuzuweisen, den er mit seiner Natur auch auszufüllen in der Lage ist. Er soll weiterhin als Untergebener Anträge stellen, dem Vaterland zum Wohle.

Helfe Ihnen Gott!

PS.: Ach ja, und wenn Sie Frau Berg in den Gassen unserer Städte treffen, grüssen Sie sie freundlich, denn sie hat mehr Mut im Dienste unserer Republik bewiesen als mancher wohlbestallte „Intellektuelle“ und Subventionsliterat.


 

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Folter bei der Genfer Polizei


Ein Expertenbericht zeigt es: Häftlinge wurden gefoltert. Die Technik heisst «submarino» und wird auch vom amerikanischen Geheimdienst benutzt.

Der Folterknecht steckt den Kopf des Opfers in einen Plastiksack oder in ein Wasserbecken. Ziel ist ein Ersticken zu provozieren, erklärt der Expertenbericht. Die Methode hinterlässt keine Spuren und die Erholungszeit ist kurz, weshalb diese Methode schwer nachzuweisen ist.

Eine Kommission des Genfer Grossrats hat jetzt von diesem Bericht Kenntnis genommen. Der Kommissionspräsident ist erschüttert, er habe für solche Fälle bereits zwei Zeugen. Der Departementschef, dem die Polizei unterstellt ist, hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Die Affäre soll nun untersucht werden.


 

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Abgestimmt......


oder vielleicht? oder gar?

das obere Bild war mein heutiger Wahldress im Gemeindehaus. Die 3 SVP Stimmenzählerinnen verstummten buchstäblich beim Anblick des verhassten Gegners, der sich erst noch traut, sich zu outen...

Der ausgleichenden Gerechtigkeit halber noch der Beweis (Bild mitte), wie schnell man aus schwarz weiss machen kann oder dass die beiden letztendlich gar nicht so verschieden sind.....


 

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