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Ein amerikanischer Zerstörer hat im Persischen Golf ein Boot mit Rauschgift abgefangen. Dabei nahmen die Soldaten zwölf Verdächtige fest, die zum Teil Verbindungen zum Terrornetzwerk al-Qaida haben sollen.
Washington - An Bord des Holzbootes befanden sich zwei Tonnen Haschisch, wie die US-Streitkräfte heute in Washington mitteilten. Es sei bereits am Montag von dem Lenkwaffenzerstörer "USS Decatur" abgefangen worden.
Das in 54 Tüten verpackte Rauschgift an Bord hatte nach Angaben des US-Zentralkommandos einen geschätzten Wert zwischen acht Millionen und zehn Millionen Dollar (bis zu acht Millionen Euro). Vier der zwölf Festgenommenen stünden im Verdacht, in Kontakt mit der Qaida von Terrorchef Osama Bin Laden zu stehen. Das Boot sei nahe der Straße von Hormus abgefangen worden, die als wichtige Schmuggelroute für Drogen bekannt sei.
ms: da lachen ja die Hühner...... Die Wahrheitsverdreher von George (Lügenbaron) W. Bush wollen offensichtlich von Ihrem eigenen Kokain-Handel ablenken. Warum hörte man denn nichts mehr von den 60 Tonnen Kokain, die vor kurzem auf einem Schiff im Ankerhohlraum gefunden wurden? Natürlich weil bei so grossen Mengen eh nur unsere Profis vom CIA in Frage kommen... Nun sind wieder einmal die Kiffer die Bösen und man scheut sich sogar nicht einmal eine Verbindung zur Al Kaida herzustellen. Warum sollte diese sich ausgerechnet mit einer Droge, die umgerechnet auf die Menge einen kleineren Profit als andere Drogen abgibt, bereichern wollen? Die wahren Drogendealer sind das CIA, die damit den Untergang des Amerikanischen Staates in die Länge zögern.......
Die Gruppe um Mohammed Atta, die am 11. September 2001 die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon flogen, war nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgerichts keine terroristische Vereinigung - zumindest nicht im Sinne des deutschen Strafrechts. Heute bestätigt der Bundesgerichtshof, dass Abdelghani Mzoudi auf freiem Fuß bleibt.
Hamburg - Nach den Worten des Hamburger Gerichts war die Zelle um Mohammed Atta keine selbständige Teilorganisation, die als eigenständige terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuch-Paragrafen 129 a anzusehen ist. Begründung: Die Gruppe sei weder finanziell noch personell zur Ausführung der Anschläge in den USA in der Lage gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Planung zu den Anschlägen von Verantwortlichen der al-Qaida in Afghanistan gefasst worden sei.
Dies geht aus dem heute veröffentlichten Beschluss hervor, mit dem das Gericht die Freilassung des mutmaßlichen Terroristenhelfers Abdelghani Mzoudi begründete.
Zum Zeitpunkt der Anschläge war die Zugehörigkeit zu einer ausländischen Terrorgruppe noch nicht strafbar, der entsprechende Paragraf 129 b wurde erst 2002 ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Nach der Lesart des Oberlandesgerichts (OLG) kommt damit eine Bestrafung von Personen aus dem Umfeld der Gruppe nur dann in Betracht, wenn ihnen eine konkrete Unterstützung der Anschläge nachgewiesen werden kann.
Am Nachmittag verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Mzoudi, teilte eine Sprecherin mit. Damit bleibt Mzoudi weiterhin auf freiem Fuß.
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