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Montag, 9. Januar 2006

Ermittlungen gegen «SonntagsBlick»


BERN - Die Publikation eines Abhörrapports über mutmassliche CIA-Gefängnisse wird zum Fall für die Militärjustiz. Das Oberauditorat hat gegen den «SonntagsBlick» Ermittlungen aufgenommen.

BERN - Die Publikation eines Abhörrapports über mutmassliche CIA-Gefängnisse wird zum Fall für die Militärjustiz. Das Oberauditorat hat gegen den «SonntagsBlick» sowie gegen den oder die unbekannten Urheber der Indiskretion Untersuchungen eingeleitet, wie Sprecher Martin Immenhauser heute bekannt gab. Im Visier sind einerseits der Chefredaktor des «SonntagsBlick», Christoph Grenacher, und die beiden Journalisten, unter deren Namen der Artikel publiziert wurde.

Sie stehen unter dem Verdacht, militärische Geheimnisse verletzt zu haben, was in der Regel mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird.

Formell handelt es sich bei diesem Verfahren um eine Voruntersuchung. In einem weiteren Verfahren - vorerst gegen unbekannt - will das Oberauditorat herausfinden, wie der Fax mit den Informationen des ägyptischen Aussenministeriums den Weg zum «SonntagsBlick» fand.

Die Position des «SonntagsBlick»

Die Chefredaktion des «SonntagsBlick» hat Kenntnis genommen von der über die Medien erfolgten Ankündigung der Schweizer Militärjustiz, dass gegen die grösste Sonntagszeitung der Schweiz eine Voruntersuchung eröffnet wird.

Chefredaktor Christoph Grenacher: «Die Massnahme des Oberauditorats erstaunt uns nicht.» Er übernehme für die Publikation allerdings «die alleinige Verantwortung».

Das Verfahren ist neben Chefredaktor Grenacher auch gegen zwei Journalisten der Nachrichten- und Bundeshausredaktion des «SonntagsBlick» gerichtet.

Die Chefredaktion habe das öffentliche Interesse an der Existenz angeblicher amerikanischer Geheimgefängnisse auf europäischem Boden höher gewichtet als die Staatsschutzinteressen der Schweiz.

Zudem, so Grenacher, stelle sich die Frage, ob ein völkerrechtswidriger Akt wie das Abfangen eines Faxdokuments eines ausländischen Staates überhaupt geahndet werden könne - wie jetzt mit dem Vorwurf der Behörden gegenüber «SonntagsBlick», militärische Geheimnisse verletzt zu haben.

Grenacher: «Wenn die Schweiz etwas Illegales getan hat und dieses Illegale dann unter Geheimhaltung stellt, bleibt die Frage vorerst offen, wer hier der Täter ist.»


 

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Sonntag, 8. Januar 2006

US-Folter-Camps Der Beweis!


by blick online.ch

SANDRO BROTZ UND BEAT JOST

Es ist der erste Beweis: Die Amerikaner betreiben in Europa geheime Foltergefängnisse. Das geht aus einem Fax zwischen dem ägyptischen Aussenminister und seiner Botschaft in London hervor. Die Nachricht wurde vom Schweizer Geheimdienst abgefangen - und liegt SonntagsBlick vor.

US-Foltercamp Guantanamo: Neuer "Weltstandard" in Sachen Menschenrechte?

Die Abhöraktion Wie Schweizer Agenten den ägyptischen Fax aus dem Äther fischten

Mitten in der Nacht fällt der erste Funken Licht auf eine finstere Geschichte. Es ist der 15. November 2005, kurz vor halb zwei. Die Abhörzentrale des Schweizer Verteidigungsministeriums (VBS) in Zimmerwald, ein paar Kilometer südlich von Bern, schnüffelt wie gewohnt und streng nach Vorschrift. Das Satellitenlauschsystem Onyx ist auch in dieser Nacht voll aufgeschaltet. Der Geheimdienstoperateur mit dem Kürzel wbm schreibt am «Report COMINT SAT» mit der Auftragsnummer S160018TER00000115.

Weiss wbm, was für eine explosive Meldung er in dieser Nacht für seine Chefs von der Führungsunterstützungsbasis (FUB) der Armee ins Französische überträgt (siehe nebenstehendes Faksimile)?

Im Weltraum abgefangen, heimlich von einem Satelliten zur Erde gesandt wurde die Meldung fünf Tage vorher: am 10. November um 20.24 Uhr. Es ist ein Fax, der zwischen dem ägyptischen Aussenminister Ahmed Aboul Gheit (63) in Kairo und seinem Botschafter in London ausgetauscht wird. Der Titel, den die Schweizer Agenten über die Meldung setzen: «Die Ägypter verfügen über Quellen, welche die Existenz amerikanischer Geheimgefängnisse bestätigen.» Gemäss dem Schweizer Geheimdienst-Rapport berichten die Ägypter wörtlich: «Die Botschaft hat aus eigenen Quellen erfahren, dass tatsächlich 23 irakische und afghanische Bürger auf dem Stützpunkt Mihail Kogalniceanu in der Nähe der (rumänischen; Anm. d. Red.) Stadt Constanza am Schwarzen Meer verhört wurden. Ähnliche Verhörzentren gibt es in der Ukraine, im Kosovo, in Mazedonien und Bulgarien.» Weiter wird gemeldet, dass laut einem Zeitungsbericht die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über Beweise verfüge, gemäss denen «am 21. und 22. September 2005 Gefangene mit amerikanischen Militärflugzeugen von der Basis Salt Pit in Kabul zum polnischen Stützpunkt Szymany und dem oben genannten rumänischen Stützpunkt transportiert worden sind». Explizit vermerken die Ägypter: «Trotz aller zitierten Tatsachen bestreiten die rumänischen Verantwortlichen weiterhin die Existenz geheimer Gefängnisse, in denen der amerikanische Geheimdienst Mitglieder von Al Kaida verhört. Die offiziellen Zurückweisungen der Rumänen wurden vom Sprecher der europäischen Abordnung positiv aufgenommen.»

Die Sensation Erstmals bestätigt ein Staat, dass er von der Existenz von CIA-Geheimgefängnissen in Europa weiss

Der Fax des ägyptischen Aussenministers ist an Brisanz kaum zu überbieten: Ein Staat hat Kenntnisse von geheimen CIA-Gefängnissen auf europäischem Boden. Dem zugrunde liegen nicht sogenannte Open Sources (öffentlich zugängliche Quellen) wie Zeitungsartikel oder Berichte von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch. Im vorliegenden Fall handelt es sich um «eigene Quellen», wie es in dem Fax heisst. Die Arbeit des ägyptischen Geheimdienstes wird von Experten, die namentlich nicht genannt sein wollen, als «hochprofessionell» eingeschätzt. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus Kairo werden in der Branche der Schlapphüte generell als «absolut zuverlässig und glaubwürdig» bezeichnet. Der ägyptische Botschafter in Bern wollte sich auf Anfrage von SonntagsBlick nicht zu dem Faxverkehr äussern. Seinem Anliegen, ihm das Dokument auszuhändigen, entspricht die Redaktion nicht. Auf Nachfragen, ob er die Echtheit des Dokuments bestreite, wollte er sich nicht äussern.

Was die ganze Welt bisher nur vermutet, könnte durch die ägyptischen Quellen bestätigt werden: Die USA verschleppen, verstecken und verhören im Krieg gegen den Terror systematisch ihre Gefangenen. «Wir haben weder Flughäfen noch den Luftraum in Europa dazu genutzt, um Personen an Orte zu bringen, wo sie gefoltert wurden», sagte die US-Aussenministerin Condoleezza Rice (51) vor rund einem Monat beim Treffen der Nato-Aussenminister in Brüssel. Was sie nicht sagte: Dass es keine Gefängnisse oder keine Transporte gebe.

Die Schweiger Armeechef Christophe Keckeis braucht 48 Stunden, bis er reagiert

Totaler Erklärungsnotstand herrscht jetzt auch im Bundeshaus - seit SonntagsBlick am Mittwoch die Armeespitze mit Fragen zu ihrem eigenen Schnüffelrapport konfrontierte. Wie kommt der Armeegeheimdienst dazu, einen befreundeten Staat zu bespitzeln? Wurden Verteidigungsminister Samuel Schmid (59), Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (60) und Justizminister Christoph Blocher (65) über den bedeutsamen Inhalt der Meldung informiert? Erhielt die für die Geheimdienste zuständige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Eidgenössischen Räte davon Kenntnis? Wurde das Papier an den US-Geheimdienst oder andere Staaten weitergeleitet, wie das bei Onyx-Meldungen üblich sein soll?

48 Stunden verstreichen, bis Armeechef Christophe Keckeis (60) reagiert. Die Fragen des SonntagsBlicks würden nicht beantwortet, teilte der Korpskommandant am Freitag kategorisch mit. Ausführlich informiert werde hingegen die GPDel. Deren Präsident, SVP-Ständerat Hans Hofmann (66, ZH), erklärt am Freitagnachmittag auf Anfrage, er habe keine Kenntnis von dem brisanten Vorgang. Gleichwohl wertet Hofmann die Enthüllung spontan als «Indiskretion sondergleichen».

Funkstille auch bei der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI) zur Überwachung der Funkaufklärung. Ihre Mitglieder - drei hochrangige Beamte aus Verteidigungs-, Justiz und Verkehrsministerium - müssen gemäss der Verordnung über die elektronische Kriegsführung sämtliche Funkaufklärungsaufträge prüfen. Bei ungenügender Rechtmässigkeit kann die Kontrollinstanz bei den für den jeweiligen Nachrichtendienst zuständigen Bundesräten Samuel Schmid (VBS) oder Christoph Blocher (Justiz- und Polizeidepartement, EJPD) den Auftragsstopp beantragen.

Wurde auch der Ägypten-Auftrag geprüft, möglicherweise sogar dessen Einstellung verlangt? Der UKI-Vorsitzende Professor Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, lehnt die Beantwortung von Fragen ab: «Für die öffentliche Information über die Tätigkeit der UKI ist das VBS zuständig.» Aber auch dort heisst es: no comment. Schmid-Sprecher Jean-Blaise Defago: «Das VBS äussert sich zu den Fragen nicht.»

Die Folgen VBS-Chef Samuel Schmid leitet eine administrative Untersuchung ein

Hektik, Nervosität, Verschweigen: Die Aufregung in Bern ist begreiflich. Höchstens drei bis vier Leute bekommen die Abhör-Reports im Original zu lesen. Wichtige Meldungen werden zu Geheimberichten verarbeitet, die Quellen gezielt vertuscht und verschleiert.

«Dass der Vorgang mit dem ägyptischen Fax jetzt publik wird, ist eine Katastrophe», sagt ein hochrangiger Geheimdienst-Insider. «Ich wäre damit schnurstracks zum damaligen Bundespräsidenten Samuel Schmid gegangen, der ja als VBS-Chef Vorsitzender des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses ist.»

Ob und wann Schmid seine beiden Bundesratskollegen im Sicherheitsausschuss (SiA) informiert hat, wird wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Das VBS schweigt sich darüber aus, Calmy-Reys Aussenministerium sagt nichts dazu und auch das Justizministerium von Christoph Blocher blockt ab. EJPD-Sprecher Sascha Hardegger: «Wir nehmen dazu keine Stellung.»

Fest stehe als Einziges, schiebt VBS-Sprecher Defago nach, dass Bundesrat Schmid zur Indiskretion eine administrative Untersuchung einleiten werde, wie das Geheimpapier an die Öffentlichkeit gelangen konnte.

Die Ermittler Was internationale Experten zu den Enthüllungen sagen

Darf eine Zeitung geheime Unterlagen über mögliche CIA-Gefängnisse publizieren? Auf diese Frage sagt der Uno-Sonderberichterstatter über die Folter, der Wiener Rechtsprofessor Manfred Nowak (55): «Keine Frage, natürlich. Da besteht ein öffentliches Interesse» (siehe Interview, Seite 7). «Das ist ein Scoop», sagt Dick Marty (61), Sonderermittler des Europarates in der CIA-Affäre und FDP-Ständerat. Unter dem Vorbehalt, dass es ihm nicht möglich ist, die Authentizität des Dokuments zu prüfen, bekennt er klipp und klar: «Es ist ein zusätzliches Indiz für etwas, das wir schon vermutet haben.» Die Wahrheit komme nun «stückweise heraus». Ex-Mafiajäger Marty, der seit zwei Monaten die CIA-Affäre untersucht, fordert die Regierungen auf: «Sagt in dieser Sache endlich die Wahrheit.»


 

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Samstag, 7. Januar 2006

Experten halten Bushs Lauschangriff für rechtswidrig


Eine Expertenkommission des US-Kongresses hat den von Präsident Bush genehmigten Lauschangriff massiv kritisiert. Die Rechtsexperten kommen zu dem Schluss, dass die Abhöraktion ohne Gerichtsbeschluss mit geltendem Recht in Konflikt steht.

Washington - In seiner Untersuchung kommt der wissenschaftliche Dienst des Kongresses ("Congressional Research Service") laut einem Bericht der "Washington Post" zu dem Schluss, dass Bushs Abhör-Anweisung für Terror-Ermittlungen ohne richterliche Genehmigung "mit geltendem Recht in Konflikt steht und auf schwachen juristischen Argumenten fußt". Die von George W. Bush und seinem Justizminister Alberto Gonzales angeführten Argumente wiesen die Experten dem Bericht zufolge zurück. Diese Argumente "scheinen nicht gut fundiert zu sein", zitiert die "Washington Post" aus dem Gutachten.

Bush hatte Mitte Dezember 2005 zugegeben, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zahlreiche Lauschangriffe durch die National Security Agency (NSA) genehmigt zu haben. So wurden Telefongespräche abgehört und E-Mails mitgelesen. Bush betonte, die Aktionen hätten sich auf Verdächtige mit Verbindungen zu al-Qaida beschränkt, eine richterliche Genehmigung der Lauschangriffe sei nach der Verabschiedung des Patriot Act überflüssig gewesen. Mit dem Gesetzespaket war der Anti-Terror-Kampf unter dem Eindruck der Anschläge neu geregelt worden. In den USA hat das Bekanntwerden des Lauschangriffs Empörung ausgelöst.

Nicht der erste große Lauschangriff auf US-Bürger

In den USA wurde in den siebziger Jahren ein spezieller Gerichtshof eingerichtet, um derartige Lauschaktionen im Inland zu genehmigen. Gemäß dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) von 1978 entscheidet der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) über jede Anfrage, US-Bürger im Inland zu belauschen. Einer der Richter des FISC ist im Dezember wegen der ungenehmigten Lauschaktionen bereits empört zurückgetreten. Der Gerichtshof war 1978 wegen eines ähnlichen Abhörskandals eingerichtet worden: dem sogenannten Project Shamrock.

Unter diesem Codenamen hatten die NSA und ihre Vorläuferorganisation Jahrzehntelang Kopien aller internationalen Telegramme in die USA und von den Vereinigten Staaten ins Ausland gesammelt. In einem weiteren Projekt namens Minaret wurden Listen mit Namen von US-Bürgern geführt, die sich beispielsweise in Protesten gegen den Vietnamkrieg engagiert hatten. Nach den Erkenntnissen eines Untersuchungssauschusses, der damals eingerichtet worden war, wurden Informationen über 75.000 Amerikaner gesammelt.

"Kapazität für eine vollkommene Tyrannei"

Als die außerhalb jedes rechtlichen Rahmens durchgeführten Lausch- und Schnüffelaktionen an die Öffentlichkeit kamen, gab es einen landesweiten Aufschrei. Der demokratische Senator Frank Church, der damals einen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Senats leitete, sagte damals, diese Lausch-Möglichkeiten könnten jederzeit gegen das amerikanische Volk gewendet werden: "Ich weiß, dass es die Kapazitäten gibt, in Amerika eine vollkommene Tyrannei einzurichten, und wir müssen dafür sorgen, dass dieser Geheimdienst (die NSA) und alle anderen Dienste mit Zugriff auf solche Technologien im Rahmen des Gesetzes und unter ordentlicher Kontrolle handeln, so dass wir niemals diesen Abgrund überqueren."

Schließlich wurde 1978 das FISA-Gesetz verabschiedet, um den geheimdienstlichen Datenhunger mit juristischen Mitteln einzudämmen. Jede Abhöraktion gegen US-Amerikaner musste seitdem von den Richtern des FISC abgesegnet werden - bis die Regierung von George W. Bush sich nach den Attentaten des 11. September 2001 entschied, das Gericht zu umgehen. Und das, obwohl das Gericht sich stets sehr kooperativ gezeigt hatte: Seit seiner Gründung hat es etwa 19.000 Abhöraktionen erlaubt - und nur fünf zurückgewiesen. Selbst in diesem Fall hat die Regierung eine weitere Einspruchsmöglichkeit, die in 27 Jahren aber nur ein einziges Mal in Anspruch genommen wurde.

Legales Vorgehen zu langsam?

Dass das Gericht nun aber doch auf Anordnung von ganz oben umgangen wurde, begründete ein Mitarbeiter von Justizminister Gonzales gegenüber dem Kongress mit den Worten, das bisherige System hätte nicht "die Geschwindigkeit und Beweglichkeit gestattet, die für das Frühwarnsystem notwendig ist", das Präsident Bush verlangt habe. Außerdem habe der Kongress selbst nach dem 11. September die Anwendung militärischer Gewalt autorisiert.

"In der gesamten Geschichte haben nachrichtendienstliche Erkenntnisse über Datenübertragungen kritischen Anteil an der Kriegführung gehabt." Hätte man den Kongress um Erlaubnis gefragt, hätte dies außerdem "unsere Feinde über unsere geheimdienstlichen Möglichkeiten und Grenzen informiert", so Moschella in einem Brief an die Abgeordneten.

Der Bericht des "Congressional Research Service" kommt nun offenbar zu einem anderen Ergebnis. Laut der "Washington Post" heißt es in dem 44-seitigen Text unter anderem: "Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein Gericht der Ansicht zustimmen würde, dass der Kongress explizit oder implizit die elektronischen NSA-Überwachungsaktionen autorisiert hat." Die Begründungen aus dem Justizministerium "scheinen keine gute Basis zu haben", so die Experten. Einige Abgeordnete hatten schon zuvor gefordert, gegen Bush wegen der Lauschattacken ein Amtsenthebungsverfahren anzustrengen. Diesen Forderungen dürfte der Bericht neue Nahrung geben.

Christian Stöcker


 

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