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marcosolo, 13. Januar 2005 um 21:35:13 MEZ Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums erschwert von Fightglide Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums erschwert Karlsruhe (ddp). Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums engere Grenzen gezogen. Für eine Ordnungswidrigkeit reiche «nicht mehr jeder Nachweis» des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers aus, betonten die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der «wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis» zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte damit Erfolg. Er hatte einen Joint geraucht und war 16 Stunden später mit seinem Auto wegen einer anderen Angelegenheit zur Polizei gefahren. Diese entnahm ihm wegen «körperlicher Auffälligkeiten» eine Blutprobe, in der eine sehr geringe Menge THC nachgewiesen wurde. Das Verfassungsgericht wies jedoch darauf hin, dass sich infolge des technischen Fortschritts die Nachweisdauer für THC «wesentlich erhöht» habe. Spuren der Substanz ließen sich nunmehr über mehrere Tage, unter Umständen sogar Wochen nachweisen. «Für Cannabis trifft daher die Annahme des Gesetzgebers von der Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit nicht mehr zu», heißt es in dem Beschluss. Festgestellt werden müsse daher eine THC-Konzentration, die es «als möglich erscheinen lässt», dass jemand Auto fuhr, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. (AZ: 1 BVR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004). gruss theo |
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last updated: 15.12.12, 03:58 Youre not logged in ... Login
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