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Lösung der Cannabisfrage gesucht


Acht Monate nach dem Scheitern der Revision will die nationalrätliche Gesundheitskommission die unbestrittenen Punkte möglichst rasch in einer Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes verankern. Auch die Cannabisfrage soll neu geprüft werden. Die Kommission kündigte heute eine parlamentarische Initiative an, um die unbestrittenen Teile der im Juni 2004 gescheiterten Gesetzesrevision rasch wieder aufzunehmen. Mit 13 zu neun Stimmen beschloss sie unter anderem, die so genannte Vier-Säulen-Politik mit einer Kombination von Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression weiter zu verfolgen. Zügig ins Gesetz schreiben will die Kommission auch einen besseren Jugendschutz, eine grössere Führungsrolle für den Bund und die staatlich kontrollierte Heroinabgabe. Diese ist derzeit in einem dringlichen Bundesbeschluss geregelt. Mit der Neuauflage wollen die vorberatenden Parlamentarier klar zum Ausdruck bringen, dass sie mit der heutigen Drogenpolitik unzufrieden sind.

Ebenfalls neu angehen will die Kommission die Frage des straffreien Kiffens, pièce de résistance der gescheiterten Vorlage. In dieser Frage ist allerdings noch überhaupt kein Vorentscheid gefallen, wie Kommissionspräsidentin Christine Goll (SP/ZH) auf Anfrage sagte. Unter Einbezug der hängigen parlamentarischen Initiativen sollen nun neue Vorschläge ausgearbeitet werden.

Goll räumte indes ein, dass dieses Unterfangen schwierig sein dürfte, da die verschiedenen Vorstösse in stark unterschiedliche Richtung zielen. Die CVP will es beim Verbot des Konsums belassen und für Kiffer das Ordnungsbussenverfahren einführen. Die Grünen streben mit einer anderen Initiative die versuchsweise Einführung des straffreien Kiffens an. EDU-Nationalrat Christian Waber (BE) schliesslich fordert eine klare Unterscheidung zwischen Drogenhanf und Industriehanf und will letzteren unter einem Bewilligungsverfahren zulassen.

Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Entscheide zu den parlamentarischen Initiativen vorläufig auszusetzen. Für die Weiterarbeit an einer Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes braucht es jetzt noch die Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission.

(wim/sda/ap)


 
  
 
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