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marcosolo, 12. August 2002 um 22:13:25 MESZ Das Schweizer Dienstbüchlein Mittelalterliche Justiz mit vorsintflutlichen Datenträgern im Informationszeitalter beim VBS Das Dienstbüchlein erhältlich für jeden Schweizer Dreibeiner gegen CHF 90.-- (im Nichtbezahlungsfall 3 Tage Haft) bei jedem Sektionschef. Dem Kreiskommando Zürich an der Kappelergasse 2 steht ein wohl nicht alltäglicher Besuch bevor. Ich, ausgerüstet mit einer Vorladung, die sich kein ziviles Unternehmen je leisten würde, wenn es sich durch den arroganten, ultimativen und beherrschenden Ton mit dem Adressaten nicht gleich von Anfang an verscherzen wollte, betrat das zuvor beschriebene Gebäude, mit leicht aufgewühltem Gefühl im Bauch. 8 Jahre habe ich in Thailand als Auslandschweizer gelebt. Nun bin ich wieder hier. Ich habe mich des Vergehens schuldig gemacht, bereits das 2. Dienstbüchlein vernichtet zu haben. Nachdem man mich vor 12 Jahren mit allen Ehren aus der Schweizer Armee entlassen hatte (UC), war ich nicht weiter gewillt, mir Pflichten zur Aufbewahrung dieses Büchleins und damit verbundene An- und Abmeldevorschriften, die mit persönlichem Erscheinen verbunden waren, aufzwingen zu lassen. Bei der Schweizer Botschaft in Bangkok hatte ich vor 5 Jahren darum gebeten, mein (?) Dienstbüchlein für mich aufzubewahren und mir auf keinen fall zuzustellen, da ich es sonst in den nächsten Klong werfen würde. In Thalwil konnte ich mich vor 8 Jahren nur ins Ausland abmelden, nachdem ich gegen meinen Willen einen Antrag für ein neues Dienstbüchlein ausgefüllt hatte. Als Grund des Verlustes notierte ich seinerzeit: Wegen Nichtgebrauchs verbrannt. Offensichtlich nahm man mich immer noch nicht ganz für voll, weshalb mein 2. Dienstbüchlein nun mit anderem Müll auf dem Grund des nächsten Klongs der Swiss Embassy liegt. Für die Registrierung der Kindsanerkennung meines Sohnes benötigte die Botschaft beinahe 2 Monate, das Dienstbüchlein hatte ich bereits 2 Tage nach meiner Anmeldung in Rangsit, 40 km nördlich von Bangkok, in meinem Briefkasten. Milionenkredite werden von der Botschaft problemlos beglaubigt, aber für die definitive Aufnahme meines Sohnes als im Ausland geborener Schweizer Bürger musste ich dann doch extra die 12 000 km nach Bühler (Appenzell Ausserhoden) reisen, um dort persönlich in einem dicken Buch (Register), das ja verständlicherweise nicht nach Thailand in die Ferien geschickt werden konnte, zu unterschreiben. Dies war gemäss dem Eidgenössischen Departement für Aeussere Angelegenheiten die einzige Möglichkeit. Wäre mir in Asien vorher etwas zugestossen, wäre mein Sohn für immer staatenlos geblieben. Genug ausgeschweift. Das Fräulein im Büro 23 sagte mir, nachdem sie meine radikale Meinung, auch inskünftig kein Dienstbüchlein besitzen zu wollen, und dafür verantwortlich gemacht zu werden; sie sein ja schon noch froh, dass sie meinen Fall nicht bearbeiten müsse. So führte sie mich daraufhin einen Stock höher, zu ihrem Chef. Dieser war von meiner Idee nicht sehr begeistert, und klärte mich dahingehend auf, dass es meine godverdammte Pflicht sei, un ich mich wie jeder andere auch an´das öffentliche Recht zu halten hätte. Auf meinen Einwand, dass mir weder er, noch die Armee, noch das Eidgenössiche Finanzdepartement was zu sagen hätten, da ich ausserhalb ihres Einflussbereichs stehe, entgegnete er vollen Ernstes und schon ganz rot im Gesicht, dass ich im Kriegsfall erneut vor UC gestellt würde um dann anschliessend nochmals ausgehoben und eingesetzt zu werden. Gottseidank haben wir keinen Krieg.... Dennoch schien er begriffen zu haben, dass es sich bein mir um einen hoffnungslosen Fall handelte und er meinen Autoritätskomplex nicht kurieren könne. Und so bot er sich dann doch noch an, mein (?) Dienstbüchlein ab sofort, wie übrigens auch für andere Fälle aus der Obdachlosenszene, bei sich aufzubewahren. Ich nahm ihm einfach nicht ganz ab, das jemand bei vollem Verstand ernsthaft ein Interesse daran aufbringen könnte, ein Dienstbüchlein zu klauen. Vielleicht sollte man dazu einmal eine Statistik der Pass- und Kreditkartendiebstähle als Vergleich heranziehen. Als letztes Argument fiel ihm dann noch ein, dass ich ein Dienstb+chlein benötige, um darin meine geleisteten Militärpflichtersatzzahlungen abstempeln zu lassen. Ich wandte dagegen ein, dass wohl eine Belastungsanzeige einer Bank über den fraglichen Betrag vor jedem Betreibungsamt oder Gericht ausreichen müsste, und ich ihre vorsintflutlichen Methoden auf keinen Fall unterstützen könne. Jetz sitze ich da, haben einen grünen Einzahlungsschein über CHF 90.-- zugusten einer unserer heutigen Gessnerhüte und weiss nicht, ob ich ihn bezahlen soll, wie ihr es alle tun würdet und auch tut, oder ob ich wegen einer Lappalie und meiner Ideologie zu einem kriminellen, vorbestraften Objekt abstempeln lassen soll. PS: Ich habe die Rechnung vor 8 Jahren bezahlt und bin bei den Schweizer Betreibungsämtern unbekannt. |
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last updated: 15.12.12, 03:58 Youre not logged in ... Login
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