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marcosolo, 14. Februar 2004 um 14:12:13 MEZ In Sachen Staat gegen Hanf - Bezirksgericht Zürich gegen CHanf Als einer von einem Häuflein von mehr oder weniger aufrechten 12 Zuschauern und 4 Reportern wohnte ich am Freitag, dem 13. Februar 2004 der öffentlichen Verhandlung gegen François Reusser und die CHanf bei, um herauszufinden, woher im Moment bei unseren Richtern der Wind in Sachen Cannabis Legalisierung weht. Allein das Datum gibt schon zu allerhand Spekulationen Anlass. Pech für wen wohl? Die Robin Hoods der Hanfszene, oder die gewählten Volksvertreter im Nationalrat, die sich bisher nach dem Vorbild des Deserteurs Bush dem Thema noch nicht einmal angenomen und diesbezüglich ihre Pflicht genausowenig erfüllt haben? On verra. Wie auch immer, es war das erste Mal, das ich in meinem Leben nicht nur am TV, sondern als realer Zuschauer und Berichter diese Weblogs, an einer Gerichtsverhandlung teilnahm. Die anwesenden Richter entsprachen durchaus den gängigen Erwartungen. Politically correct gekleidet, mögen sie durchaus bei den meisten von uns ihre Autoritätsrolle, wirkungsvoll unterstützt durch ihre Sitzhöhe erwirkt haben, bei mir hingegen wirkten sie eher wie alle anderen Mitmenschen, die einfach nur Kraft ihres Amtes und ihrer Rolle als Job, über die zukünftige Entwicklung der Freiheitsrechte der Angeklagten zu befinden hatten. Der peinlich genaue Durchgang der Akten brachte für mich als Nicht-Insider einiges an Fakten, um überhaupt in der Lage zu sein, beurteilen zu können, worum es hier ging. Bis auf einen Barbetrag, der bei François Reusser beschlagnahmt wurde, einigte man sich darauf, dass diese Fakten der Wahrheit entsprachen. Eindrücklich waren die Plädoyers der beiden Verteidigerinnen, schon dadurch, wie unterschiedlich sie vorgetragen wurden. Die Verteidigerin des Nebenangeklagten, ziemlich jung, kam perfekt vorbereitet, mit mindestens 16 Seiten, Punkt für Punkt auf die Ankagepunkte zurück und forderte bei der Geldwäscherei einen Freispruch, indem sie analytisch fundiert die Gründe zerrupfte und die durch Abwesenheit glänzende Staatsanwältin froh darüber sein kann, wenn ihr nicht, wie bei der Deutschen Bank und Ackermann, Fehler in der Prozessführung vorgeworfen werden. Die Verteidigerin des Hauptangeklagten hatte nur eine Seite aber ein paar Jahrzehnte mehr Praxis vor ihrem Stehpult. In bravouröser Art fordert sie Freispruch auf der ganzen Linie. Ihr Mandant sei schon genug bestraft worden und man solle ihn nicht aus politischen Gründen, stellvertretend für ein von diesem Staat unbewältigtes Problem, präventiv bestrafen. Interessant wurde es dann aber, als zu vernehmen war, dass nicht nur die Steuer-, sondern auch die Mehrwertsteuerbehörde und die Gerichte 6 Razzien lang der ganzen Sache zuschauten und finanziell ohne Unterbruch fortwährend tüchtig weiter absahnten (Zuhälter?), und nun Reusser vorwarfen, dass er von der Sache gewusst haben und sage und schreibe auch noch profitiert haben soll. Jeder neun mal sieben Kluge könnte hier als logische Folgerung gleich Anklage gegen den Staat, speziell das Hohe Gericht und die Steuerbehörde einreichen und für diesen Fall wegen Befangenheit ablehnen. Wenn man dann noch dazunimmt, dass das Zürcher Gesundheitsinpektorat Proben konfiszierte, analysierte und mit einem Dokument, dass die auf den Verpackungen angegebenen THC Gehalte bestätigte, an CHanf retournierte, kann man kaum glauben, dass derselbe Staat nun als direkt Verantwortlicher, dass das Geschäft wieder auf die Gasse und in die Händer der Mafia kommt, die Verantwotlichen bestrafen wird. Ich hoffe auf die Vernunft dieses Gremiums und werde den schriftlichen Spruch, sobald vorhanden, an dieser Stelle veröffentlichen. |
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last updated: 15.12.12, 03:58 Youre not logged in ... Login
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