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Kiffer von Armee-Drohnen beobachtet und festgenommen


BERN - Um die unbemannten Aufklärungsdrohnen der Armee kommt eine Debatte über Persönlichkeitsschutz in Gang. Die Geräte, welche der Echtzeitbild-Übermittlung dienen, können Privatfahrzeuge und Zivilpersonen beobachten - davon könnte die Polizei profitieren.

Vor kurzem hatte die Polizei in einem Wald bei Altbüron LU zwei Männer beim Kiffen ertappt. Die Polizei war alarmiert worden von militärischen Operateuren auf dem Flugplatz Emmen LU.

Eine in grosser Höhe fliegende Aufklärungsdrohne hatte das Auto der beiden Männer in das Visier der Wärmebildkamera genommen. Den Operateuren, die live am Bildschirm dabei waren, war das Treiben der Männer verdächtig vorgekommen, wie Luftwaffensprecher Jürg Nussbaum einen Bericht der "NZZ am Sonntag" bestätigte.

Es sei kein Infomaterial abgegeben worden, die Beobachtung sei nur verbal gemeldet worden, sagte Nussbaum. Auch sei es bisher ein Einzelfall; die Männer seien aus reinem Zufall ins Visier genommen worden.

Dennoch sei die Luftwaffe daran abzuklären, ob die rechtliche Grundlage genüge, die in Militärgesetz und Militärflugverordnung sowie im Reglement für Drohnenflüge definiert sei. Insbesondere gehe es um Fragen des Urheberrechts sowie Weiterverwendungs- und Aufbewahrungsvorschriften.

Für SP-Nationalrat Boris Banga riecht es nach Überwachungsstaat. Er werde das Thema höchstwahrscheinlich in der Sommersession in der Fragestunde des Nationalrates zur Sprache bringen, bestätigte er einen Bericht der "Berner Zeitung".

Dem hielt Luftwaffensprecher Nussbaum entgegen, es würden keine personenbezogenen Daten erhoben, die Leute seien nicht erkennbar. "Man kann nicht von Überwachung reden, denn eine solche erfolgt systematisch", vielmehr gehe es um "Beobachten".

Die unbemannten Aufklärungsdrohnen ADS 95 sind seit dem Frühjahr 1999 im Dienst der Armee, 27 Stück im Wert von je 2,5 Millionen Franken. Die ferngesteuerten Geräte können bis 4500 Meter hoch fliegen und sind über 200 km/h schnell.


 
  
 
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