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Polizeikommandanten-Präsident für Liberalisierung des Kiffens


BERN - Dass der Cannabiskonsum in der Schweiz steigt, führt Martin Jäggi, Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, auf das Betäubungsmittelgesetz zurück. Er fordert, mit der anstehenden Revision, die eine Liberalisierung enthält, Neues zu wagen.

Falle die Behandlung des Betäubungsmittelgesetzes im Nationalrat durch, sei zu befürchten, dass der Cannabiskonsum weiter steige und die gesellschaftlichen Probleme andauerten, begründete der Solothurner Polizeikommandant in Zeitungsinterviews seine Position.

Die Polizei habe Sinnvolleres zu tun als Kleinkonsumierende zu verfolgen. Erhobene Zeigefinger könnten Jugendliche nicht mehr vom Kiffen abhalten, sagte Jäggi weiter. Unter dem heutigen Gesetz habe sich beispielsweise im Kanton Solothurn in den letzten zehn Jahren die Zahl der Anzeigen gegen Cannabiskonsum verdreifacht.

Die mit dem revidierten Gesetz geplante Kontrolle von Produktion und Handel von Hanf sei eine wirksame Anwort auf den grassierenden Schwarzhandel, erkärte Jäggi. Und im vorgesehenen Kleinhandel würden Mengenbeschränkungen gelten, und für Konsumierende gelte eine Ausweispflicht.

Deshalb sei davon auszugehen, dass trotz der Liberalisierung weniger Jugendliche an Stoff herankämen, sagte Jäggi. Werde der Hanfanbau erlaubt, könnte laut Jäggis Auffassung der THC-Gehalt der Pflanzen in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz geregelt werden.

Jäggi rief dazu auf, mit dem Betäubungsmittelgesetz Neues zu wagen. Auch die ärztlich kontrollierten Heroinabgabe sei bei der Einführung umstritten gewesen, zeige aber inzwischen eindrückliche Resultate. Erst das vier-Säulen-Prinzip des Bundes und nicht der alleinige konkrete Polizeiauftrag habe gegen die offenen Drogenszenen etwas ausrichten können.

Der Solothurner Polizeichef geht davon aus, dass die meisten Polizeikommandanten wünschen, dass mit dem Betäubungsmittelgesetz "endlich etwas passiert".


 

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Addendum zu Rekurs zu Verfügungs Nr. 2003-025-439


Lieber Herr Huber

Nachdem Sie mit Ihrer Antwort erneut unter Ladehemmungen zu leiden scheinen, habe ich mir ein paar Gedanken gemacht und ein wenig recherchiert.

Mein Einspruch basiert deshalb neu auf der Begründung, dass das bestehende BetmG und Ihr Vorgehen meine in der Verfassung garantieren Grundrechte verletzt (Diskriminierungsverbot, Rechtsgleichheit usw.)

Womit es in Zukunft nun offensichtlich nicht mehr an Ihnen, sondern vielmehr an Ihren vorgesetzten Stellen liegt, festzustellen, ob das Interesse der Gesellschaft, das bestehende Betäubungsmittelgesetz durchzusetzen, höher zu gewichten ist, als die Garantie der persönlichen Freiheit, die mir in der über dem Gesetz stehenden Bundesverfassung eigentlich zugesprochen wird.

Sie tun mir einen Riesengefallen, wenn Sie weiterhin auf Ihrer Sturheit beharren und den Fall weiterziehen.

Sie haben mir auf diese Art einen Dornröschenkuss gegeben, um mich aus meinem schlaffen und bisher politisch unaktivem Alltag aufzuwecken und vom friedlichen "Kiffer" zum Aktivisten zu machen.

Besten Dank dafür, dass Sie die uns noch bevorstehende Korrespondenz, die für Sie eher peinlich ausfallen dürfte, ersparen, und stattdessen dafür besorgt sind, dass ich meiner "gerechten" Strafe möglichst bald zugeführt werde.

So haben Sie hoffentlich schon bald wieder vermehrt Zeit sich viel bedeutenderen Dingen, wie z.B. ihrem Spielzeugmuseum zu widmen und weiterhin dafür zu sorgen, dass die schöne Stadt Zürich von Elementen wie mir nicht beschmutzt wird.

Ich hoffe, dass Sie den Tag nie bedauern werden, an dem Sie Recht über Vernunft haben gelten lassen wollen.

Viel Glück auf Ihrem weiteren Werdegang.

Mark Schefer

PS: Verbote und gerichtliche Verfolgung von Hexen, dem Zölibat, der gleichgeschlechtliche Liebe, dem Sitzen auf einer Wiese im Park, dem Baden im See ausserhalb Badeanstalten und viele andere unsinnige frühere Gesetze sind heutzutage gottseidank Schauermärchen der Vergangenheit.

Helfen Sie uns deshalb entweder durch vernünftige Handhabung unter Ausnützung Ihres juristischen Spielraums, oder aber durch den Gang durch die Instanzen mit , das letzte Relikt dieser äusserst peinlichen Inquisitions-Reihe endlich vernünftig und human vom Tisch zu haben....


 

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Hubi


Beim Stadtrichteramt Zürich ist man ebenfalls nicht glücklich über die Geschichte: «Weil Weber freigesprochen wurde, müsste er keine Gebühren bezahlen», sagt Vize-Dienstchef Andreas Huber. Aber auch der Freispruch sei juristisch unsauber: «Das Transportgesetz sieht, anders als das Strassenverkehrsgesetz, nicht vor, eine Busse wegen Geringfügigkeit aufzuheben.»

Dies bedauert Huber: «Wir wären froh, wenn man bei Bagatellen wie einem vergessenen Abo das Verfahren einstellen könnte.» Sven Weber - und viele andere Pendler - wären es wohl auch.

Die Moral von dieser Spielzeug-Moritat: "Besuch die Sammlung Depuoz - den Richter meid!"

Andreas Huber, Infokanal des Polizeidepartements 1. Mai 2001 Andreas Huber, Infokanal des Polizeidepartements 2. Juli 2001
 

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