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marcosolo, 13. August 2002 um 21:28:20 MESZ
Moritz Leuenberger - folgen Sie Ruth Dreifuss und Kaspar Villiger in den Ruhestand 2 1/2 Jahre Zeit und 1 Million CHF verschlang die Expertengruppe im Auftrag von Bundesrat Leuenberger um herauszufinden, dass man die Zahl der Verkehrstoten mit der sogenannten Null Toleranz (Das tönt ja schon fast wie ein Georg W. Bush - Feldzug gegen den Terrorismus) senken könnte. Mit Tempo 80 für Motorradfahrer, 70 und 110 für die Autos und einer schrittweisen Annäherung an die 0 Promille Alkohol-Grenze am Steuer, sollen somit statistisch die Werte der Verkehrstoten und -invaliden in Zukunft drastisch gesenkt werden Vor 2 Wochen verlangte der Chef unseres Heeres vollen Ernstes, dass zukünftige Rekruten einen Fackel unterschreiben sollen, worin sie schriftlich bestätigen, während des Wehrdienstes drogenfrei zu bleiben. Noch früher war sogar davon die Rede, dass Rekruten zu Zwangssamenspendern missbraucht werden sollten, um die Zeugungsfähigkeit heutiger junger Männer zu erkunden. Damit würde das VBS den nächsten Krieg mit Sicherhiet gewinnen. Ich glaube langsam, ich sitze im falschen Film. Die Fakten häufen sich, dass wir Zeiten entgegensteuern, wie sie im Unterschied der Gesetzgebung und der Gesellschaft krasser nicht sein könnten. Man gibt uns mehrere 100 PS starke Autos und Motorräder, die easy über 200 Sachen schaffen und verlangt dann gleichzeitig, dass wir sie aber nur bis zum dritten Gang mit 2000 Touren fahren können. Mittels Blackbox, wie von der Expertenkommission vorgeschlagen, würden wir dann wie in George Orwells Roman 1984 total überwacht, um nach Unfällen die Schuldfragen einwandrei klären zu können. Den Herren wäre gut geraten, einmal die alten DDR-Statistiken zu konsultieren und als Benchmark herbeizuziehen. Das damalige Regime hatte einen vergleichbaren Ansatz. Haben sie denn noch immer nicht rausgefunden, dass man mit härteren Strafen und Null Toleranz nur mit den alten Trabis und VEB-Motorrädern mangels ausreichender Leistung die obigen Spitzengeschwindigkeiten einhalten kann. Wenn wir unseren Kindern die Fernsteuerung überlassen und dabei wissen, dass im pay-tv Pornos angeboten werden, können wir sie zwar allein zu Hause lassen und ihnen verbieten, den Kanal anzuschauen. Machen wir und im obigen Beispiel der Staat sich somit aber nicht mitschuldig, wenn das Kind oder die Erwachsenen später den vorgeschriebenen Spielraum verlassen? Beiträge willkommen........................................ Marcosolo ... Link marcosolo, 12. August 2002 um 22:55:25 MESZ Kein chatten mit XP Ich musste mein Windows XP neu istallieren, jetzt komme ich nicht mehr in die Chat Programme, da Jave irgendwie gesperrt ist. Bruno Strub TA vom 12.8.02 Mir ist das hier auch passiert. Microsoft liefert Windows XP ohne Java aus. Um solche Programme zu nützen, musst Du die virtual Machine separat herunterladen und installieren.¨ hier: download here</a hef> Da haben wir es dem Bill Gates aber gezeigt.... ... Link marcosolo, 12. August 2002 um 22:13:25 MESZ Das Schweizer Dienstbüchlein Mittelalterliche Justiz mit vorsintflutlichen Datenträgern im Informationszeitalter beim VBS Das Dienstbüchlein erhältlich für jeden Schweizer Dreibeiner gegen CHF 90.-- (im Nichtbezahlungsfall 3 Tage Haft) bei jedem Sektionschef. Dem Kreiskommando Zürich an der Kappelergasse 2 steht ein wohl nicht alltäglicher Besuch bevor. Ich, ausgerüstet mit einer Vorladung, die sich kein ziviles Unternehmen je leisten würde, wenn es sich durch den arroganten, ultimativen und beherrschenden Ton mit dem Adressaten nicht gleich von Anfang an verscherzen wollte, betrat das zuvor beschriebene Gebäude, mit leicht aufgewühltem Gefühl im Bauch. 8 Jahre habe ich in Thailand als Auslandschweizer gelebt. Nun bin ich wieder hier. Ich habe mich des Vergehens schuldig gemacht, bereits das 2. Dienstbüchlein vernichtet zu haben. Nachdem man mich vor 12 Jahren mit allen Ehren aus der Schweizer Armee entlassen hatte (UC), war ich nicht weiter gewillt, mir Pflichten zur Aufbewahrung dieses Büchleins und damit verbundene An- und Abmeldevorschriften, die mit persönlichem Erscheinen verbunden waren, aufzwingen zu lassen. Bei der Schweizer Botschaft in Bangkok hatte ich vor 5 Jahren darum gebeten, mein (?) Dienstbüchlein für mich aufzubewahren und mir auf keinen fall zuzustellen, da ich es sonst in den nächsten Klong werfen würde. In Thalwil konnte ich mich vor 8 Jahren nur ins Ausland abmelden, nachdem ich gegen meinen Willen einen Antrag für ein neues Dienstbüchlein ausgefüllt hatte. Als Grund des Verlustes notierte ich seinerzeit: Wegen Nichtgebrauchs verbrannt. Offensichtlich nahm man mich immer noch nicht ganz für voll, weshalb mein 2. Dienstbüchlein nun mit anderem Müll auf dem Grund des nächsten Klongs der Swiss Embassy liegt. Für die Registrierung der Kindsanerkennung meines Sohnes benötigte die Botschaft beinahe 2 Monate, das Dienstbüchlein hatte ich bereits 2 Tage nach meiner Anmeldung in Rangsit, 40 km nördlich von Bangkok, in meinem Briefkasten. Milionenkredite werden von der Botschaft problemlos beglaubigt, aber für die definitive Aufnahme meines Sohnes als im Ausland geborener Schweizer Bürger musste ich dann doch extra die 12 000 km nach Bühler (Appenzell Ausserhoden) reisen, um dort persönlich in einem dicken Buch (Register), das ja verständlicherweise nicht nach Thailand in die Ferien geschickt werden konnte, zu unterschreiben. Dies war gemäss dem Eidgenössischen Departement für Aeussere Angelegenheiten die einzige Möglichkeit. Wäre mir in Asien vorher etwas zugestossen, wäre mein Sohn für immer staatenlos geblieben. Genug ausgeschweift. Das Fräulein im Büro 23 sagte mir, nachdem sie meine radikale Meinung, auch inskünftig kein Dienstbüchlein besitzen zu wollen, und dafür verantwortlich gemacht zu werden; sie sein ja schon noch froh, dass sie meinen Fall nicht bearbeiten müsse. So führte sie mich daraufhin einen Stock höher, zu ihrem Chef. Dieser war von meiner Idee nicht sehr begeistert, und klärte mich dahingehend auf, dass es meine godverdammte Pflicht sei, un ich mich wie jeder andere auch an´das öffentliche Recht zu halten hätte. Auf meinen Einwand, dass mir weder er, noch die Armee, noch das Eidgenössiche Finanzdepartement was zu sagen hätten, da ich ausserhalb ihres Einflussbereichs stehe, entgegnete er vollen Ernstes und schon ganz rot im Gesicht, dass ich im Kriegsfall erneut vor UC gestellt würde um dann anschliessend nochmals ausgehoben und eingesetzt zu werden. Gottseidank haben wir keinen Krieg.... Dennoch schien er begriffen zu haben, dass es sich bein mir um einen hoffnungslosen Fall handelte und er meinen Autoritätskomplex nicht kurieren könne. Und so bot er sich dann doch noch an, mein (?) Dienstbüchlein ab sofort, wie übrigens auch für andere Fälle aus der Obdachlosenszene, bei sich aufzubewahren. Ich nahm ihm einfach nicht ganz ab, das jemand bei vollem Verstand ernsthaft ein Interesse daran aufbringen könnte, ein Dienstbüchlein zu klauen. Vielleicht sollte man dazu einmal eine Statistik der Pass- und Kreditkartendiebstähle als Vergleich heranziehen. Als letztes Argument fiel ihm dann noch ein, dass ich ein Dienstb+chlein benötige, um darin meine geleisteten Militärpflichtersatzzahlungen abstempeln zu lassen. Ich wandte dagegen ein, dass wohl eine Belastungsanzeige einer Bank über den fraglichen Betrag vor jedem Betreibungsamt oder Gericht ausreichen müsste, und ich ihre vorsintflutlichen Methoden auf keinen Fall unterstützen könne. Jetz sitze ich da, haben einen grünen Einzahlungsschein über CHF 90.-- zugusten einer unserer heutigen Gessnerhüte und weiss nicht, ob ich ihn bezahlen soll, wie ihr es alle tun würdet und auch tut, oder ob ich wegen einer Lappalie und meiner Ideologie zu einem kriminellen, vorbestraften Objekt abstempeln lassen soll. PS: Ich habe die Rechnung vor 8 Jahren bezahlt und bin bei den Schweizer Betreibungsämtern unbekannt. ... Link |
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