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Dienstag, 22. Juli 2008
marcosolo, 22. Juli 2008 um 19:55:41 MESZGeorge W. Bush: Gebrauchsanleitung für einen Mordprozess Gerhard Wisnewski Begeht man einen Mord, wird fieberhaft gegen einen ermittelt. Begeht man 4.000 Morde, kann man das in aller Öffentlichkeit tun, und kein Mensch kümmert sich darum. So könnte man jedenfalls ein Statement zusammenfassen, das kürzlich der frühere US-Staatsanwalt Vincent Bugliosi abgegeben hat. Jeder Staatsanwalt in den USA könne wegen des Irakkrieges eine Mordanklage gegen Präsident George W. Bush auf den Weg bringen, meint Bugliosi in seinem soeben erschienenen Buch »The Prosecution of George W. Bush for Murder«. Und nicht nur das: er müsse auch gewinnen. Vincent Bugliosi ist neben dem verstorbenen Jim Garrison (Ankläger im Fall J. F. Kennedy) einer der großen alten Männer der amerikanischen Strafverfolgung. Sein berühmtester Fall waren die Morde an der Schauspielerin Sharon Tate und sechs weiteren Personen durch die Charles Manson Familie am 9. August 1969. Schriftstellerisch befasste sich der Bestsellerautor Bugliosi mit so berühmten Fällen wie dem Mord an Nicole Simpson 1994 und der Sache »Bush gegen Gore« 2000 vor dem Obersten Gerichtshof der USA, der George Bush den Weg in das Amt des Präsidenten ebnete: »Wehe, Sie nennen es Verrat«, lautete der Titel seines Artikels in der Zeitschrift The Nation, aus dem später das Buch Betrug an Amerika wurde. Von 106 Verfahren in Fällen von Schwerkriminalität verlor er nur eins. Und noch eine schlechte Nachricht für George Bush: von 21 Mordprozessen gewann Bugliosi 21. In seinem kürzlich erschienenen Buch The Prosecution of George W. Bush for Murder (zu deutsch: Die Strafverfolgung von George W. Bush wegen Mordes) entwirft er eine Art Gebrauchsanleitung für eine sozusagen »todsichere« Mordanklage gegen Bush. Bush sei des Mordes schuldig, und es sei überhaupt kein Problem, dies zu beweisen, meint Bugliosi. »Meine Motivation, dieses Buch zu schreiben, ist ziemlich einfach«, sagte er in einem Video seines Verlages Vanguard Press: »Um für Gerechtigkeit zu sorgen. George Bush ist meiner Meinung nach mit Mord davongekommen. Tausenden von Morden. Und niemand hat etwas dagegen unternommen. Und wir, das amerikanische Volk, können das nicht zulassen. Ich denke, die Mehrheit der Amerikaner wird es schwierig finden zu akzeptieren, dass der Präsident der Vereinigten Staaten, der mächtigste Mann der Welt, bei etwas mitmachen würde, das nach so schwerer Kriminalität aussieht. Wie auch immer: Ich bin sehr zuversichtlich, dass, sobald sie das Buch gelesen haben, sie von den Beweisen gegen Bush überwältigt sein werden – und überzeugt, dass er des Mordes schudig ist und bestraft werden sollte.« In dem Buch präsentiere er »die juristische Architektur« für die Strafverfolgung gegen Bush, alle Schuldbeweise gegen Bush sowie »die Rechtsprechung, um ihn zu bestrafen. Ich schlage sogar Fragen für ein Kreuzverhör vor, falls er bei seinem Prozess in den Zeugenstand gerufen werden sollte.« Es gebe »schlüssige Beweise«, dass George Bush schon in seiner ersten Rede an die Nation gelogen habe, als er behauptet habe, dass Saddam Hussein eine große Gefahr für Amerika sei – entweder, indem er die USA durch sogenannte Massenvernichtungswaffen attackiert, oder indem er diese Waffen einer Terrorgruppe überlässt, um die USA anzugreifen. Ein Angriff, der »jeden Tag passieren« könne, habe Bush gesagt. »Das sollte heißen, dass die Bedrohung unmittelbar war«, so Bugliosi in dem Interview. »Das einzige große Problem für George Bush ist – und sollte er belangt werden, kann er darum nicht herumkommen –, dass am 1. Oktober 2002, sechs Tage vorher, die CIA George Bush in ihrer Lageanalyse – einem hochgeheimen Bericht, der den Konsens von 16 Geheimdiensten des Bundes darstellt – auf Seite 8 klar und unmissverständlich gesagt hatte, dass Saddam keine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit dieses Landes darstellt. Wenn, dann würde er irgendwelche Massenvernichtungswaffen benutzen, wenn er Angst hätte, von uns angegriffen zu werden.« Also wisse man, dass Bush »Milllionen und Abermillionen arglosen Amerikanern das genaue Gegenteil dessen sagte, was seine eigene CIA ihm gesagt hatte. Wenn wir nichts weiter hätten – und es gibt soviel mehr Beweise gegen Bush –, nur aufgrund dieser Tatsache wissen wir, dass George Bush dieses Land aufgrund einer Lüge in den Krieg führte.« »Wer soll für all das gerade stehen?«, fragt Bugliosi. »Jemand hat die Verantwortung zu übernehmen! Und die Person, die offensichtlich dafür bezahlen muss, ist die Person, die für all den Tod, den Schrecken und das Leid verantwortlich ist. Und diese Person ist George Bush.« In seinem Buch habe er für den Generalstaatsanwalt in jedem der 50 Bundesstaaten sowie für die Hunderte von Staatsanwälten der Distrikte und Counties die juristische Basis dargelegt, George Bush für jeden im Irakkrieg umgekommenen Soldaten zur Verantwortung zu ziehen (für die getöteten Iraker ist die US-Justiz wohl nicht zuständig): »Ich denke, es ist nicht abwegig zu glauben, dass zumindest ein Strafverfolger in Amerika, vielleicht viele andere mehr, mutig genug sein wird, zu sagen: Dies sind die Vereinigten Staaten von Amerika, und in Amerika befindet sich niemand über dem Gesetz.« George Bush sei mit Mord davon gekommen und niemand tue irgendetwas, »aber vielleicht wird dieses Buch das ändern«, hofft Bugliosi. ... Link marcosolo, 22. Juli 2008 um 19:44:01 MESZ Die Ära Bush - Bin ich schuld? Von Nils Minkmar So einfach kann man sich als Präsident der Vereinigten Staaten nicht verabschieden 15. Juni 2008 Er hat es gern hinter sich, auch die Reisen: Wer erinnert sich nicht an die Szene, als er, also Präsident Bush, nach einem Gipfel in Sankt Petersburg im Juli 2006 auf den chinesischen Kollegen zuging und bei offenen Mikros mit ihm über die bevorstehende Heimreise plauderte: Er, Präsident Hu Jintao, habe es ja gut, sei ja in seiner Nachbarschaft gewesen, diese Veranstaltung, bis nach Washington seien es jetzt aber noch acht Stunden. Als Hu erwiderte, von Petersburg bis Peking fliege man genauso lange, da hatte der amerikanische Präsident wieder etwas gelernt. Die Öffentlichkeit hätte es auch gern hinter sich: Während seiner letzten Sommertour in der vergangenen Woche wurde er ungefähr mit der Aufmerksamkeit empfangen, mit der man am Morgen seiner Hochzeit den Spendensammlern der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger begegnet. Es ist aber noch längst nicht vorbei. Nicht nur, weil bis zur Amtsübergabe im kommenden Januar noch Zeit für allerhand Unsinn ist, sondern vor allem, weil sich schon heute die Vorboten eines Phänomens zeigen, das die Öffentlichkeit auf Jahre und Jahrzehnte beschäftigen wird: die juristische Aufarbeitung der Bush-Präsidentschaft. Gezeitenwechsel in der Judikative Das Urteil des Supreme Court, wonach den Häftlingen von Guantánamo der Rechtsweg vor amerikanischen Gerichten offensteht, ist bahnbrechend und zugleich ein Indiz für den Gezeitenwechsel in der Judikative. Da kommt was auf uns zu: Jeder aktuelle und ehemalige Häftling wird klagen und dabei die Umstände seiner Verhaftung, die Haftbedingungen und die Verhörmethoden vom Gericht prüfen lassen. Zur Frage der rechtlichen Verantwortung für die dort angewandten grausamen Verhörmethoden gibt es schon eine eindeutige Spur. In der Maiausgabe der amerikanischen „Vanity Fair“, die mit dem deutschen Farbheftchen nur noch den Titel gemein hat, wies Philippe Sands anhand von Interviews und frei zugänglichen Dokumenten nach, wie eng etwa Verteidigungsstaatssekretär Douglas Feith, der Justitiar des Vizepräsidenten, David Addington, und der Justiziar des Weißen Hauses, Alberto Gonzales, an der Formulierung und Durchführung der verschärften Verhörbestimmungen beteiligt waren. Kommt ein Gericht, irgendwo auf der Welt, zu der Überzeugung, dass diese Methoden Folter darstellen und dass diese Vorwürfe in den Vereinigten Staaten nicht verfolgt werden - unter anderem weil sich die Spitzenjuristen Schutz vor Strafverfolgung haben garantieren lassen -, dann könnte es gegen diese Herren bald zu Haftbefehlen bei Auslandsreisen kommen. Bush vor dem Strafgericht Aber was ist mit dem Mann an der Spitze? Mit ihm will es jetzt einer aufnehmen. Keine Ausflüchte mehr gelten lassen, keine Mitarbeiter vorschieben, keine Halbwahrheiten, alles, fordert dieser Mann, muss vor Gericht. Diesen verrückten, aber zugleich klaren Weg, die Anklage des amtierenden amerikanischen Präsidenten wegen vielfachen Mordes, schlägt nicht etwa ein pakistanischer Ideologe vor, sondern ein gestandener ehemaliger Staatsanwalt aus Kalifornien. Vincent Bugliosi hat eine doppelte Karriere gemacht: Er hat mehr als hundert Fälle vor Gericht vertreten, davon dreiundzwanzig Mordanklagen, und alle gewonnen. Er hat die Charles-Manson-Bande angeklagt und deren Verurteilung wegen siebenfachen Mordes erreicht. Und er hat Bücher geschrieben: Sein Buch über die Manson-Bande, „Helter Skelter“, wurde ein Bestseller, im Frühjahr vergangenen Jahres legte er seine die Alleintäterschaft Oswalds belegende, fünfzehnhundert Seiten starke Studie über die Ermordung JFKs vor. In seinem neuesten Buch („The Prosecution of George W. Bush for Murder“, Vanguard 2008) entwickelt Bugliosi Elemente einer strafrechtlichen Anklage gegen Bush. Jenseits des seltsamen Tons und des schwer erträglichen Pathos - die Innenseiten des Buches sind mit Fotos der Gefallenen ausgeschlagen - kann Bugliosi als Routinier der Mordanklage einige Punkte machen, die Bush beunruhigen müssten. Natürlich ist Mord hier nicht in dem elementaren Sinne gemeint, dass ein Herr X einen Herrn Y aus einem bestimmten Motiv vorsätzlich eine Kugel in den Kopf jagt. Bugliosi folgt der vor amerikanischen Strafgerichten üblichen „Felony Murder Rule“. Er gibt das Beispiel eines Raubüberfalls, bei dem sich der Ladeninhaber mit einer Schusswaffe wehrt, dabei aber einen Kunden trifft und tödlich verletzt. In einem solchen Falle könnte der Räuber wegen Mordes an dem Kunden verurteilt werden, den er nicht kannte, dem er nichts Böses wollte und den er nicht erschossen hat. Er hat lediglich aus krimineller Absicht Bedingungen geschaffen, die zum Tode des Kunden geführt haben. Diese kriminelle Absicht muss nicht in einem nachweisbar böswilligen Plan bestehen, es sind von amerikanischen Geschworenen schon Leute wegen Mordes verurteilt worden, die fahrlässig zu schnell in eine Menschenmenge gefahren sind oder ein Gebäude gesprengt haben, ohne zu prüfen, ob noch jemand drin war: Auch grobe Fahrlässigkeit kann kriminell sein. Was Bush hätte wissen müssen Nun der Krieg. Viertausend Amerikaner, die heute noch leben könnten, tun das nicht mehr, und da spielt, man kann Bugliosi hier nicht widersprechen, Bush doch eine gewisse Rolle. Natürlich kann, dies schickt er voraus, ein Oberbefehlshaber, der Soldaten in den Kampf schickt, nicht für deren Tod belangt werden. Aber das gilt nur dann, wenn der Einsatz rechtlich begründet war. Oder müsste auch der Präsident straffrei ausgehen, fragt Bugliosi, der etwa zur eigenen Bereicherung Kriege führt? Die rechtliche Beurteilung des Irakkrieges entscheidet sich an einem Punkt: Aus welchem Grund hat Bush den Krieg begonnen? Der Präsident könnte, schreibt der Autor, sich eigentlich nur auf präemptive Landesverteidigung berufen: Ich musste den Irak angreifen, weil der Irak sonst uns angegriffen hätte. Dass dies nicht den Tatsachen entsprach, wissen wir heute. Leider gibt es viele Hinweise dafür, dass Bush es auch damals hätte wissen können. Ist dieser Mangel an Interesse für die vom Irak tatsächlich ausgehende Bedrohung, diese Nachlässigkeit bei der Prüfung von Fakten, die der eigenen vorgefassten Meinung widersprechen, bevor man einen Krieg befiehlt, schon strafrechtlich relevante Fahrlässigkeit? Bugliosi ist davon überzeugt. Hätte Bush den Irak aus anderen Motiven angegriffen, also um das Terrorregime von Saddam zu beenden oder um die Iraker zu befreien und eine Musterdemokratie im Nahen Osten zu errichten, dann hätte er, so Bugliosi, die Pflicht gehabt, dieses Motiv klar zu benennen und dem amerikanischen Volk zur Prüfung vorzulegen. Das hat er aber nicht, weil er, wie Paul Wolfowitz später zugegeben hat, nicht davon ausging, dass die Amerikaner einem Krieg aus solchen Motiven zustimmen würden. Bugliosi macht daraus: Die Soldaten wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den Tod geschickt. Jedes Klischee stimmt Leider laden der übertriebene Ton des Buches und der ganze Stil dazu ein, das Anliegen nicht sonderlich ernst zu nehmen. Man könnte die demokratische Entschiedenheit der amerikanischen Öffentlichkeit rühmen und das Buch als Kuriosität zur Seite legen, würden dessen wesentliche Argumente nicht in einem anderen, nun ungleich mehr beachteten Buch ihr Echo finden, nämlich in Scott McClellans „What Happened“ (Public Affairs, 2008), dem aktuellen Spitzenreiter der amerikanischen Sachbuchbestsellerliste. Scott McClellan ist im Gegensatz zu Bugliosi kein Demokrat, er ist im Milieu der texanischen Republikaner groß geworden und hat nie woanders gearbeitet als im dortigen Politikbetrieb. Schon als junger Mann kam er an die Seite von Bush, dem er blind folgte. Es war eine jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung. McClellan vertraute Bush, stieg mit ihm auf und wurde schließlich Sprecher des Weißen Hauses. Als er irgendwann, nach dem Katrina-Desaster und der Valerie-Plame-Affäre, im Zuge einer größeren Personalrochade ausgetauscht wurde, sagte Bush, McClellan repräsentiere „das Beste seiner Familie, unseres Staates und unseres Landes“. Zuvor hatte er einige Tränen vergossen. Obwohl McClellan ein Freund Bushs ist, bestätigt er in seinem Buch leider jedes Klischee und jedes Vorurteil gegen den Präsidenten, ja er zeigt, dass alles noch viel schlimmer ist: die Ruchlosigkeit des Vorgehens gegen politische Gegner und die krasse intellektuelle Faulheit. Interessanterweise landet McClellan, der das Buch sicher durch Anwälte prüfen lassen musste, bald an jenem Punkt, auf den sich auch Bugliosi konzentriert: Hat Bush die falschen Kriegsgründe vorsätzlich oder fahrlässig vorgetragen? Was Bush um den Schlaf bringen könnte Auch für den texanischen Republikaner sind die Fakten klar: Bush hatte zu Beginn des Krieges genügend Informationen, um zu beurteilen, dass der Irak keine Gefahr für die Vereinigten Staaten darstellte und in naher Zukunft nicht darstellen würde. Er hat aber, weil er den Krieg wollte, alle Tricks genutzt, um diesen Eindruck zu erwecken. McClellan liefert dann eilig, um Bush nicht explizit zu inkriminieren, eine Art Unzurechnungsverteidigung: Bush gehöre zu den Leuten, die sich selbst davon überzeugen können, ihre Meinung - McClellan sagt Instinkt - für die Wahrheit zu halten. McClellan und Bugliosi stimmen darin überein zu sagen, Bush habe gelogen, um den Krieg zu begründen. Bugliosi sieht darin ein strafrechtlich relevantes Vergehen, McClellan eine Art Pathologie: Der hat es eben selber geglaubt, was er da erzählt. Dass jeder einzelne von Tausenden amerikanischer Staatsanwälte diese feine Linie einleuchtend findet, und zwar auch noch in einigen Jahren und Jahrzehnten, während neue Dokumente und Zeugenaussagen auftauchen, darauf gründet sich George W. Bushs einzige Hoffnung auf ruhigen Schlaf. ... Link Sonntag, 13. Juli 2008
marcosolo, 13. Juli 2008 um 13:25:25 MESZEndstation Miami Ein UBS-Manager als Gefangener des US-Rechtsdschungels Er wollte eigentlich gar nie in die USA, wurde dort aber beim Umsteigen verhaftet. Der UBS-Manager und fünffache Vater Martin Liechti wird seit mehr als zwei Monaten in den USA festgehalten, mit einer elektronischen Fussfessel. Eine Anklage gegen ihn liegt nicht vor. US-Anwälte schütteln den Kopf. Markus Städeli Martin Liechti ist stolzer Vater von Drillingen. Dazu kommen zwei Kinder aus früherer Ehe. Doch seinen Nachwuchs hat der 47-jährige UBS-Manager schon lange nicht mehr in die Arme schliessen können. Seit Anfang Mai wird er von den US-Behörden in Florida festgehalten, wo er eigentlich gar nie hinwollte – er wurde beim Umsteigen in Miami verhaftet. Er sei zu einer Verwaltungsratssitzung der UBS Bahamas unterwegs gewesen, wird kolportiert. Doch seit den Terroranschlägen von 9/11 gibt es auf den amerikanischen Flughäfen keinen Transit mehr, auch Weiterreisende müssen durch die Passkontrolle. Nun sitzt Liechti im amerikanischen Sonnenstaat mit einer elektronischen Fussfessel – sie sieht aus wie ein Armband – in einem Hotel fest. Seinen Pass musste er abgeben. Ein Redaktor des «Miami Herald» vermutet ihn im «Intercontinental» im Zentrum Miamis. Die Hotelverwaltung verweigert allerdings jede Auskunft. Liechti kann sich nach Aussagen der Schweizer Botschaft in Washington zwar frei bewegen, «möglicherweise aber nur in einem Bezirk». «Wir stehen in Kontakt mit der betroffenen Person. Es geht ihr den Umständen entsprechend gut», sagt Emilija Georgieva, Mediensprecherin der Schweizer Botschaft. Liechtis Frau kann ihren Ehemann nicht besuchen – wohl weil sie Gefahr laufen könnte, ebenfalls festgenommen zu werden. Denn Frau Liechti arbeitet als Teilzeitangestellte ebenfalls bei der UBS – beim gemeinsamen Arbeitgeber haben sich die beiden kennengelernt. Offenbar aus juristischen Überlegungen ist Liechti auch von seinen 1500 Untergebenen abgeschnitten. Kafkaesker Rechtsstatus Liechti wird als «Material witness» festgehalten. Der Intel-Vizepräsident Steven McGeady hat diesen rechtlichen Status einst öffentlich mit «Alice im Wunderland trifft Franz Kafka» umschrieben. Dies, nachdem einer seiner Angestellten mit palästinensischen Wurzeln unter Terrorverdacht mehrere Wochen ohne Anklage festgehalten worden war. «Angesichts der möglichen Bedeutung der betroffenen Person für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung ist das Vorgehen der US-Behörden aus unserer Sicht legal», sagt Georgieva von der Schweizer Botschaft. Doch selbst US-Anwälte äussern sich weniger verständnisvoll. «Es erinnert an Guantánamo, wenn Menschen ohne Anklage festgehalten werden», sagt Kevin Packman, Anwalt bei Holland & Knight LLP in Miami. Vor allem die Zeitdauer der Massnahme von bereits mehr als zwei Monaten sei ungewöhnlich, sagt Alan Weisberg, von der Kanzlei Weisberg und Kainen in Miami. Das vergleichbar harte Vorgehen der Behörden zeigt, welche Bedeutung Amerika Steuerdelikten zumisst. «In den USA gibt es einen Zwischenstatus zwischen Zeuge und Beschuldigtem, eine bewusste Grauzone», sagt Niklaus Schmid, emeritierter Strafrechtsprofessor. «Das widerspricht dem kontinentaleuropäischen Verständnis eines fairen Staatsprozesses». In amerikanischen Prozessen sei halt auch nicht immer klar, wer das Verfahren führe und gegen wen es sich richte. Es kann allerdings sein, dass sich Liechti beziehungsweise die UBS nicht gegen den «Material witness»-Status wehren, weil die Alternative wenig verlockend wäre: die sofortige Anklage und eine damit verbundene Untersuchungshaft. In die Bredouille gebracht hat Liechti dessen früherer Mitarbeiter Bradley Birkenfeld. Dieser wiederum wurde vom Milliardär und UBS-Kunden Igor Olenicoff belastet, der sich des Steuerbetrugs schuldig bekannt hat. Birkenfeld, der in Florida angeklagt ist, singt wie ein Kanarienvogel. Er hat vor Gericht unter anderem behauptet, von Vorgesetzten zu illegalen Transaktionen und Verschleierungen animiert worden zu sein. Verantwortliche der Bank hätten ihn und andere gezielt ausgebildet, das US-Recht auszuhebeln, hat Birkenfeld erklärt. Wenn dies zuträfe, sässe Liechti tief in der Tinte. Er ist als Leiter des «internationalen» Amerika-Geschäfts nicht nur für Lateinamerika und Kanada verantwortlich, sondern auch für das sogenannte Offshore-Geschäft mit US-Bürgern. Also für all jene amerikanischen Kunden, die von ausserhalb der USA betreut werden. Als Chef dieser Abteilung muss Liechti die wichtigsten Kunden persönlich kennen, so zumindest sehen das die UBS-internen Vorschriften vor. Auch die besonders heiklen Kunden dürfte er getroffen oder überprüft haben. Denn welche Kundenbeziehungen seine Mitarbeiter eingehen und welche nicht, liegt primär in Liechtis Ermessen. Der UBS-Manager spricht neben den gängigen Fremdsprachen auch fliessend Spanisch und Portugiesisch, kann also mit allen Kunden in seinem geografischen Wirkungsfeld kommunizieren. Dem Vernehmen nach hat Liechti intern nicht nur Freunde. Doch es ist wohl schwierig, rundum populär zu bleiben, wenn man die Karriereleiter bis in die erweiterte Konzernleitung einer Grossbank erklimmt. Liechti wird als emotionale Führungsfigur beschrieben. «Weil er auch Entscheidungen aus dem Bauch heraus trifft, ist er sicher kein Mainstream-Banker», sagt ein Kollege. Wird er fallengelassen? Seine verunsicherten Mitarbeiter müssen nun die Kunden beruhigen. Doch gerade bei US-Klienten ist das wohl ein Ding der Unmöglichkeit. «Nicht regulierte» amerikanische Kunden können nicht mehr kontaktiert werden, solange sie sich in den USA befinden. Ausgeführt werden dürfen offenbar nur noch Zahlungsaufträge für diese Kunden. In der Abteilung «Americas International» führen nun die Bankjuristen das Zepter. Intern wird hin und wieder darüber spekuliert, ob die UBS sich von Liechti distanziere. Diese Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen. «Wenn sich Birkenfelds Anschuldigungen erhärten sollten, würde Liechti von der UBS fallengelassen wie eine heisse Kartoffel», sagt ein US-Rechtsexperte. Ob das der UBS etwas nützen würde, steht auf einem anderen Blatt. Liechti ist Mitglied der erweiterten Konzernleitung. Bis zu einer Umstrukturierung im letzten November hat er direkt an Raoul Weil, Chef Vermögensverwaltung, rapportiert. Sollte es Anzeichen für systematische Beihilfe zu Steuerdelikten bis so weit hinauf in die UBS-Hierarchie geben, würde das die Bank sehr teuer zu stehen kommen. Mitarbeit: Sebastian Bräuer ... Link Nächste Seite you were looking at my daily reports: |
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