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Donnerstag, 10. Februar 2005
marcosolo, 10. Februar 2005 um 21:20:45 MEZ
US-Luftfahrtbehörde wurde mehrfach gewarnt spiegel online, immer noch im Dornröschenschlaf: Die US-Luftfahrtbehörde hat vor dem 11. September 2001 mehrere Warnungen vor möglichen Terroranschlägen erhalten. Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Bericht der Terror-Untersuchungskommission hervor. Anschlag auf das World Trade Center: 52 Warnungen vor Anschlägen Washington - Unter den zahlreichen Warnungen habe es auch welche gegeben, die auf Angriffe von Osama Bin Ladens Terrororganisation al-Qaida auf Fluglinien hindeuteten, heißt es in dem Bericht der Kommission zur Untersuchung der Terroranschläge in New York und Washington. Vom April bis zum 10. September habe die Luftfahrtbehörde FAA 52 entsprechende Warnungen bekommen. In fünf Warnungen wurde darauf hingewiesen, dass al-Qaida Flugzeugentführungen übe. In zwei der Warnungen wurde von Selbstmordanschlägen gesprochen, die allerdings keinen konkreten Bezug zur Luftfahrt haben. Keiner der Hinweise deutete direkt auf die Anschläge am 11. September hin. Doch getan wurde nichts. FAA-Sprecherin Laura Brown sagte, ihrer Behörde hätten keine Hinweise vorgelegen, die es ihr erlaubt hätten, konkrete Vorkehrungen gegen die Angriffe zu treffen. ... Link Freitag, 4. Februar 2005
marcosolo, 4. Februar 2005 um 14:47:18 MEZLösung der Cannabisfrage gesucht Acht Monate nach dem Scheitern der Revision will die nationalrätliche Gesundheitskommission die unbestrittenen Punkte möglichst rasch in einer Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes verankern. Auch die Cannabisfrage soll neu geprüft werden. Die Kommission kündigte heute eine parlamentarische Initiative an, um die unbestrittenen Teile der im Juni 2004 gescheiterten Gesetzesrevision rasch wieder aufzunehmen. Mit 13 zu neun Stimmen beschloss sie unter anderem, die so genannte Vier-Säulen-Politik mit einer Kombination von Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression weiter zu verfolgen. Zügig ins Gesetz schreiben will die Kommission auch einen besseren Jugendschutz, eine grössere Führungsrolle für den Bund und die staatlich kontrollierte Heroinabgabe. Diese ist derzeit in einem dringlichen Bundesbeschluss geregelt. Mit der Neuauflage wollen die vorberatenden Parlamentarier klar zum Ausdruck bringen, dass sie mit der heutigen Drogenpolitik unzufrieden sind. Ebenfalls neu angehen will die Kommission die Frage des straffreien Kiffens, pièce de résistance der gescheiterten Vorlage. In dieser Frage ist allerdings noch überhaupt kein Vorentscheid gefallen, wie Kommissionspräsidentin Christine Goll (SP/ZH) auf Anfrage sagte. Unter Einbezug der hängigen parlamentarischen Initiativen sollen nun neue Vorschläge ausgearbeitet werden. Goll räumte indes ein, dass dieses Unterfangen schwierig sein dürfte, da die verschiedenen Vorstösse in stark unterschiedliche Richtung zielen. Die CVP will es beim Verbot des Konsums belassen und für Kiffer das Ordnungsbussenverfahren einführen. Die Grünen streben mit einer anderen Initiative die versuchsweise Einführung des straffreien Kiffens an. EDU-Nationalrat Christian Waber (BE) schliesslich fordert eine klare Unterscheidung zwischen Drogenhanf und Industriehanf und will letzteren unter einem Bewilligungsverfahren zulassen. Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Entscheide zu den parlamentarischen Initiativen vorläufig auszusetzen. Für die Weiterarbeit an einer Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes braucht es jetzt noch die Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission. (wim/sda/ap) ... Link Montag, 31. Januar 2005
marcosolo, 31. Januar 2005 um 18:50:25 MEZUS-Richter erklärt Militärtribunale in Guantanamo für verfassungswidrig Rückschlag für die Bush-Regierung: Die Militärtribunale im US-Gefangenenlager Guantanamo sind verfassungswidrig. Das hat jetzt ein Gericht in den USA entschieden. Washington - US-Bezirksrichterin Joyce Hens Green entschied zugunsten von zwei Gefangenen, die gegen die Guantanamo-Tribunale geklagt hatten. Auch die Gefangenen auf dem kubanischen Stützpunkt würden vom Gesetz geschützt, urteilte sie. Somit stünden sie unter dem Schutz der US-Verfassung. Green befand in dem heute veröffentlichten Urteil zudem, dass die von der US-Regierung eingesetzten Militärtribunale verfassungswidrig seien. Das Urteil gilt als Niederlage für die Regierung von US-Präsident George W. Bush, deren Anwälte argumentiert hatten, dass die Gefangenen keine derartigen Rechte haben. "Das Gericht befindet, dass die Klagenden berechtigte Ansprüche entsprechend dem Fünften Zusatz der US-Verfassung geltend gemacht haben", hieß es in der 75-seitigen Urteilsschrift. Der Verfassungszusatz regelt die Rechte Angeklagter vor US-Gerichten. Auch die von der Regierung eingesetzten Verfahren, um den Status der Gefangenen als "feindliche Kämpfer" zu bestimmen, verstießen gegen die Rechte der Inhaftierten. Schon zuvor hatte es verschiedene Urteile zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Haft in Guantanamo gegeben. Im November hatte Richter James Robertson aus Washington den Gefangenen bereits einen Sieg beschert. Das militärgerichtliche Verfahren der US-Regierung gegen die Gefangenen verstößt demnach gegen amerikanisches und internationales Recht. Das hatte der Bundesbezirksrichter auf Antrag eines Guantanamo-Gefangenen entschieden. Auch Richter Robertson hatte im Grunde das gesamte militärgerichtliche System in Guantanamo für verfassungswidrig erklärt. Bush habe seine Kompetenzen überschritten, als er den Kläger zum "feindlichen Kombattanten" erklärte. Denn nach der Genfer Konvention sei es nicht Sache des Präsidenten, sondern Aufgabe eines Militärgremiums, über den Kombattantenstatus zu entscheiden. Mitte Januar hatte dagegen ein anderer US-Bezirksrichter die Klage von acht mutmaßlichen Taliban- und Qaida-Mitgliedern gegen ihre Inhaftierung in Guantanamo abgewiesen. Der Richter stellte fest, dass der Kongress den Präsidenten ermächtigt habe, feindliche Kämpfer für die Dauer des Kriegs gegen Terror zu inhaftieren. Außerhalb der USA gefangen genommene Ausländer könnten sich nicht auf die in der US-Verfassung verankerten Grundrechte berufen, erklärte er. Die bisherigen Urteile haben keine unmittelbaren Auswirkungen, da sie mit größter Wahrscheinlichkeit von der jeweiligen Verliererseite angefochten werden. Eine endgültige Entscheidung könnte von einem Bundesberufungsgericht oder letztendlich vom Obersten Gericht der USA getroffen werden. Erst vor einer Woche hatten die US-Streitkräfte ihre Anhörungen von Gefangenen des Militärgefängnisses abgeschlossen. In 558 Fällen wurde überprüft, ob die zumeist aus Afghanistan stammenden Gefangenen weiter als "feindliche Kombattanten" geführt werden. Dabei wurde dieser Status in 327 Fällen bestätigt, lediglich drei Gefangene wurden auf Grund der Überprüfung freigelassen. Die als feindliche Kombattanten geführten Männer haben nach einem Beschluss der US-Regierung keinen Anspruch auf eine Behandlung als Kriegsgefangene. Die Anhörungen waren das Ergebnis einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA im Juni 2004, wonach die in Guantanamo festgehaltenen Männer die Möglichkeit haben müssen, ihre Gefangenschaft überprüfen zu lassen. Menschenrechtler haben kritisiert, dass die Betroffenen vor dem Militärtribunal keinen Rechtsbeistand haben durften. ... Link Nächste Seite you were looking at my daily reports: |
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